Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit ihren rund 74.000 Wohnungen bietet die Gewobag zahlreichen BerlinerInnen ein Zuhause und freut sich, bei Neu- und Wiedervermietungen neue MieterInnen willkommen zu heißen. Im Rahmen der Vermietung ist bei der Gewobag ein Instrument von überragender Bedeutung – der Wohnberechtigungsschein (WBS).
Der WBS ist ein behördliches Dokument, das Wohnungsinteressenten den Zugang zu geförderten Wohnungen eröffnet. Dabei ist ein WBS Personen vorbehalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften behalten 63 % ihrer jährlichen Wiedervermietungen im Bestand diesen Einkommensgruppen vor. Zudem ist der Bezug eines Großteils der landeseigenen Neubauwohnungen ebenfalls nur mit einem WBS möglich. Entsprechend kann ein WBS den Erfolg auf dem Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.
Alles, was Sie zum WBS wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.

WBS-Check – Habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Der folgende WBS-Check soll Ihnen eine unverbindliche Auskunft geben, ob sich aus Ihrer Einkommenssituation ein WBS-Anspruch ableiten könnte. Diese Berechnung ist selbstverständlich ohne Gewähr und kann von dem Ergebnis des zuständigen Wohnamtes abweichen.