lachender Vater und Sohn als Symbol für gesundes Wohnen

Gesundes Wohnen

Tipps für ein gesundes Wohnklima

Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass sich in der Wohnung Ungeziefer breit macht. Die heutige Bau- und Lebensweise erleichtert es Schädlingen, sich in unseren Wohnungen auszubreiten. Was ist zu tun, wenn Ihre Wohnung von Ungeziefer befallen ist?

Am Besten ist es, dem Eindringen von Schädlingen vorzubeugen. Bewahren Sie Lebensmittel, wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der chemischen Keule, ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt, denn was Insekten tötet, kann auch für Menschen nicht gesund sein.

Der Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung ungezieferfrei zu halten. Für einen Befall, für den die Mieter selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht von uns beauftragt. Anders ist es bei Schaben, Speckkäfern, Pharaoameisen etc. Die Maßnahmen sind aufwendig und betreffen häufig nicht nur eine einzige Wohnung. In solchen Fällen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung durch einen Kammerjäger kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen in allen betroffenen Wohnungen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center. Auskunft und Hilfe bekommen Sie auch bei dem Gesundheitsamt Ihres Wohnbezirkes.
Artikel über Rattenplage
Flyer zum Thema Rattenbefall vorbeugen

Bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gibt es Verhaltensregeln die dabei helfen, den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage zu erhalten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass durch regelentsprechenden Betrieb der Trinkwasserinstallation einem Legionellenbefall vorgebeugt wird. Hierfür muss der Mieter für einen regelmäßigen Wasserfluss sorgen bzw. bei Nichtbenutzen über einen „längeren“ Zeitraum entsprechende Hygienespülungen (Wasserlaufen lassen) vornehmen.

Zu den vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zählen:


  • Das regelmäßige Reinigen und Entkalken der Perlatoren der Wasserhähne mit Essigessenz

  • Das regelmäßige Spülen der Entnahmestellen (Dusche, Spüle, Waschbecken) in der Wohnung

  • Bei Abwesenheit von mehr als zwei Tagen das Schließen der Absperrarmatur für die Wohnung so wie nach der Rückkehr das Wasser an allen Entnahmestellen 5 Minuten ablaufen zu lassen. Bei einer Abwesenheit von 4 Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen (ca. 30 Sekunden bis das Wasser spürbar kühler wird).

  • Generell sollte das Wasser bei selten genutzten Entnahmestellen regelmäßig (mindestens monatlich) ausgetauscht werden, indem man das Wasser 5 Minuten ablaufen lässt.

Weitere Infos zum Thema:
Artikel zu Legionellen – Ingenieur Kristian Boseniuk über Legionellen im Trinkwasser und die Folgen eines zu starken Befalls.

Sehen Sie sich dazu unsere Tipps zum Thema Lüften und Heizen an.