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26.01.2012

GEWOBAG-Vorstand Hendrik Jellema stellt klar:

Bei über 4.000 Wohnungsverkäufen kam es bei sechs Verkäufen aus der Zeit von 2003 bis 2007 zu Rückabwicklungen aufgrund von Beratungsfehlern.

Gegen die GEWOBAG werden seit einigen Tagen schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wohnungen durch ihre Tochtergesellschaft GEWOBAG EB erhoben. Aktueller Anlass ist die Klage einer Käuferin, die 2007 eine GEWOBAG-Wohnung in Berlin-Buckow erworben hatte. Die Klage wurde im Dezember 2011 eingereicht.

„Wir weisen die Vorwürfe, die uns in die Nähe von Schrottimmobilienhändlern und betrügerischen Verkaufspraktiken rücken, entschieden zurück,“ so GEWOBAG-Vorstand Hendrik Jellema. „Die GEWOBAG ist ein anerkanntes städtisches Wohnungsunternehmen mit einer langen Tradition und einer großen Kundenzufriedenheit von Mietern und Käufern.“


Fakten zum Verkauf von GEWOBAG-Wohnungen, Rückabwicklungen und deren Gründen

Bei den 4.013 verkauften Wohnungen gibt es bis heute insgesamt 29 Rückabwicklungen. Das sind 0,7 Prozent. Bei sechs Fällen sah ein Gericht Beratungsfehler durch externe Vertriebspartner verursacht und veranlasste die GEWOBAG zur Rückabwicklung. Diese sechs Gerichtsurteile sowie zwei weitere noch laufende Verfahren beziehen sich auf Kaufverträge der Jahre 2003 bis 2007. Ein großer Teil der anderen Rückabwicklungen wurde auf Kundenwunsch hin ausgelöst, da nach Erwerb der Wohnung soziale Notlagen wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung eingetreten waren. In diesen Fällen hat die GEWOBAG einvernehmliche Lösungen gefunden. Dies entspricht dem Selbstverständnis als sozial orientiertes Wohnungsunternehmen.


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