

Volker Hartig
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GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
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Die 37. Kammer des Landgerichts Berlin hat am 11. September 2008 eine Schadensersatzklage von Fondszeichnern gegen die GEWOBAG abgewiesen.
Hintergrund: Eine Vielzahl von Fondszeichnern hatte eine Schadensersatzklage gegen die GEWOBAG erhoben. Angeblich hätte die GEWOBAG an der Erstellung eines unrichtigen Prospekts zur Vermarktung von Immobilienfonds mitgewirkt.
Das Gericht führte zur Urteilsbegründung unter anderem wörtlich aus: