Welche Regelungen gelten für Kinder?

Berlin ist das erste Bundesland, das eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufgenommen hat. Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen. Kinder, die in einem städtischen Umfeld gesund aufwachsen, können das nicht geräuschlos. Kinderlärm – ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita – gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu. Allerdings müssen Kinder auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen.