WBS-Check

Angaben zum Haushalt

Haushaltszusammensetzung / einziehende Personen
Haben Sie nachweisbare Mehrausgaben für die Betreuung Ihrer Kinder? *
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Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für die Betreuung Ihrer Kinder (z. B. Betreuungsdienstleistungen, Kindergarten oder Tagesmutter). Ausgeschlossen sind Kosten für Unterricht oder Freizeitbeschäftigung.
Diese Begünstigung gilt für alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Die Aufwendungen können von den Einnahmen aus Erwerbstätigkeit abgesetzt werden und zwar in Höhe von 2/3 der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 € jährlich für jedes leibliche Kind sowie für jedes Adoptiv- und Pflegekind, nicht jedoch für Stiefkinder.

Haben Sie nachweisbare Unterhaltskosten für Kinder oder Ehegatten? *
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Es können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten oder in einem Unterhaltstitel oder Unterhaltsbescheid festgestellten Betrag abgesetzt werden.

Liegen keine notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarungen, Unterhaltstitel oder Unterhaltsbescheid vor, können pro Kind maximal 3.000 € p.a. und für dauernd getrenntlebende Ehegatten oder Lebenspartner max. 6.000 € p.a. abgesetzt werden.

Können Sie einen Freibetrag für junge Eheleute geltend machen? *
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Für junge Ehepaare, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat, und die Eheschließung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, kann ein Freibetrag von 4.000 € das Haushaltseinkommen reduzieren.

Liegt bei Ihnen oder einem Haushaltsangehörigen eine Schwerbehinderung vor? *
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Eine Schwerbehinderung im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch XI führt zu einer Reduzierung des anrechenbaren Haushaltseinkommens. Die Abzüge betragen 4.500 € bei einem Grad der Behinderung von 80-100 %, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und 2.100 € bei einem Grad der Behinderung von unter 80%.

Geben Sie hier für die Personen jeweils den Grad der Schwerbehinderung in % an
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Bitte geben Sie hier zu allen im Haushalt lebenden Personen bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt den Grad der Schwerbehinderung an.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise zum WBS-Check.
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Unverbindliche Prognose:
Sie haben vermutlich keinen Anspruch auf einen WBS..

Während wir Ihnen vermutlich keine belegungsgebundene Wohnung anbieten können, würden wir uns sehr über Ihre Bewerbung auf eine freifinanzierte Wohnung freuen.
Bitte beachten Sie unsere entsprechenden Wohnungsinserate. Hier können Sie einen entsprechenden Suchauftrag anlegen. eachten Sie insbesondere unsere Neubauprojekte, bei welchen ein Anteil der Wohnungen auch ohne WBS angemietet werden kann.

Wichtig: Bitte überprüfen Sie Ihren WBS-Anspruch ebenfalls mit dem WBS-Rechner des Berliner Senats.