Günstige Wohnungen nach dem Wohnraum­versorgungsgesetz

Wohnraum­versorgungsgesetz

Wohnraumversorgungsgesetz

Anfang 2016 ist das „Wohnraumversorgungsgesetz Berlin“ in Kraft getreten. Über die Hintergründe und die wichtigsten Inhalte des bundesweit wegweisenden Gesetzes.

Berlin wächst – derzeit sogar noch schneller als in den Goldenen 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Bis 2030 soll die Grenze von 3,8 Millionen Einwohnern erreicht werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Berliner bei der Versorgung
mit Wohnraum auf starke Partner verlassen können: die landeseigenen Wohnungsunternehmen wie die Gewobag.

Mit rund 300.000 Wohnungen haben sie einen Anteil von rund 17 Prozent am Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt – und spielen mit dieser starken Position eine zentrale Rolle bei der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und bei der effektiven Dämpfung der Mietenentwicklung.

Angesichts des starken Wachstums unserer Stadt hat der Berliner Senat die Wohnungspolitik in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus genommen.
Angefangen hat es mit einer Bundesratsinitiative Berlins zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Mittlerweile ist die Gesetzesänderung zum besseren Schutz der
Mieter vor steigenden Mieten umgesetzt. 2012 wurden zwischen Senat und den
landeseigenen Wohnungsunternehmen sogenannte Mietenbündnisse
geschlossen.

Am 1. Januar 2016 ist nun das Wohnraumversorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die alle ein Ziel haben: gutes und bezahlbares Wohnen in Berlin zu sichern.

Ein Gesetz, viele Facetten
Das neue Wohnraumversorgungsgesetz ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung
dieses Ziels. Es sichert und erweitert die in den Mietenbündnissen getroffenen
zahlreichen Vereinbarungen zu Begrenzungen von Mieterhöhungen,
zu Wohnungstausch und Kiezorientierung – und schafft dadurch Kontinuität
und Planungssicherheit.

Darüber hinaus stärkt es das soziale Profil und das wirtschaftliche Fundament der landeseigenen Wohnungsunternehmen und ihres weiteren Wachstums. Für die Mieter vieler Sozialwohnungen bringt es Entlastungen.

Ein Blick ins Jahr 2026
Trotz der zahlreichen wohnungspolitischen Maßnahmen: Die Sicherung und die Stärkung der sozialen Wohnraumversorgung sind und bleiben größte Herausforderungen. Gerade auch die Umsetzung des Wohnraumversorgungs-
gesetzes ist hierbei ein anspruchsvoller Bestandteil.

Besonders wichtig ist mit Blick auf die Zukunft, dass die „Landeseigenen“ ihren Wachstumskurs zum Wohle Berlins fortsetzen. Deshalb soll die Zahl der Wohnungen im Besitz des Landes Berlin bis 2026 weiter zunehmen – nämlich von derzeit rund 300.000 auf dann 400.000. Dazu sollen die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in den kommenden Jahren 60.000 neue Mietwohnungen bauen sowie weitere Wohnungen zukaufen. Die „Landeseigenen“ – stark im Einsatz für das wachsende und soziale Berlin.