Im Dialog bei Bauvorhaben
Partizipation versteht die Gewobag als Chance, „bessere“ und nachhaltigere Entscheidungen hinsichtlich Planungssicherheit und Akzeptanz zu erreichen. Informieren, beraten, einbeziehen: Bei Bauvorhaben setzt die Gewobag auf einen aktiven Dialog mit der Mieterschaft und der Nachbarschaft. Im Zentrum der intensiven Beratung bei Modernisierungen stehen neben Informationsveranstaltungen persönliche Gespräche: Die Interessen und Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter werden aufgenommen und nach Möglichkeit in den weiteren Planungen berücksichtigt.
Wenn der Bestand um Neubauten wächst, stellt die Gewobag im Vorfeld ein Partizipationskonzept auf, das je nach Vorhaben variiert. Neben klassischen Hausaushängen, Informationsschreiben und -abenden, Newslettern oder Internetpräsentationen lädt die Gewobag auch zu Workshops oder Ortsbesichtigungen ein, um Meinungen und Ideen der Nachbarschaft für die weiteren Planungen zu sammeln.
Kommunikative Eckpfeiler für künftige Neubauvorhaben bilden die neuen Leitlinien für Partizipation, die am 17. Januar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Herausgeber sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, darunter die Gewobag. Gemeinsam mit der HUMBOLDT-VIADRINA-Governance Platform gGmbH haben sie im Jahr 2017 die Trialogreihe „Partizipation im Wohnungsbau“ durchgeführt. Ziel war es, ein einheitliches Verständnis von partizipativen Verfahren mit verlässlichen Strukturen zu schaffen. In der vierteiligen Trialog-Reihe ist es gelungen, eine Verständigung von Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Wissenschaft über Beteiligungsstufen und -formate sowie Qualitätskriterien in Beteiligungsverfahren zu erreichen.
Welche Stufe der Partizipation zum Einsatz kommt – Information, Konsultation, Mitgestaltung oder Mitentscheidung – diktiert das jeweilige Vorhaben. Wesentliche Qualitätskriterien, an denen die Beteiligung gemessen werden kann, sind: grundsätzliche Haltung bezüglich des „Wie“, gemeinsame Verantwortung, ein frühzeitiger Beginn, Transparenz, Verbindlichkeit, Flexibilität sowie die kommunikative Verschränkung zu den informellen Verfahrensschritten. In Abhängigkeit von der Beteiligungsstufe sind die Erarbeitung von Bebauungsvarianten oder die Bildung projektbegleitender Gremien Konsens. Eine umfassende Information über Bauprojekte als Grundlage jeder Partizipation wird zugesichert. Die von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als verbindlich anerkannten Leitlinien werden zunächst für ein Jahr erprobt, evaluiert und ggf. nachbearbeitet.
Partizipation der Mieterschaft
Die Partizipation der Mieterinnen und Mieter nimmt einen hohen Stellenwert bei der Gewobag ein. Das Bestandsmanagement entwickelt und verantwortet die informelle Partizipationsstrategie in Abstimmung mit den relevanten Abteilungen und verantwortet diese. Es plant, konzipiert und führt regelmäßige Dialogveranstaltungen mit den Mieterinnen und Mietern sowie der interessierten Öffentlichkeit durch. Auch in der Quartiersarbeit nimmt Partizipation ein immer mehr wachsendes Feld ein. Die Kiez-koordination der Gewobag initiiert und begleitet alle Aktivitäten für ein nachbarschaftliches Miteinander. Dabei arbeitet sie eng mit Mieterbeiräten, Akteurinnen und Akteuren vor Ort zusammen, darunter Bildungseinrichtungen, Vereine, Quartiersmanagements sowie Bezirksverwaltungen.
Die 15 quartiersbezogenen Mieterbeiräte, in denen sich über 60 Mieterinnen und Mieter ehrenamtlich engagieren, sind wichtige Ansprechpartner für die Mieterschaft, Initiativen im Wohnumfeld sowie für die Gewobag.
Der 2016 von der gesamten Mieterschaft gewählte Mieterrat hat seine Arbeit aufgenommen. Seine unternehmensweiten Themen findet er insbesondere in den regelmäßigen Sprechstunden für die Mieterschaft sowie bei Terminen mit Mieterbeiräten, anderen Mieterräten und Institutionen. Einfluss auf die Unternehmensplanung nimmt der Mieterrat über die Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Gewobag. Ein weiteres Mitglied des Mieterrats nimmt als Gast an den Gremiensitzungen teil. Weitere Möglichkeiten zum Austausch ergeben sich in Terminen mit dem Vorstand und anderen Unternehmensvertretungen. Auch für Schulung und Weiterbildung ist gesorgt, unter anderem durch die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“, die die Tätigkeit der Mieterräte unterstützt.