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Informationen & Ratgeber für Mieter

5 Fragen zum Thema Haustiere gefunden

Sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, benötigen Sie für die Tierhaltung (zum Beispiel Hund, Katze) die Zustimmung des Wohnungsunternehmens. Ohne Zustimmung des Wohnungsunternehmens dürfen Kleintiere wie etwa Fische, Vögel oder Hamster gehalten werden, soweit sich die Art und Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Sofern es sich hier nicht exotische, giftige bzw. gefährliche Tiere handelt und keine wichtigen Gründe vorliegen, können Sie im Normalfall von einer Zustimmung des Vermieters ausgehen. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn entweder das Wohnobjekt oder die Nachbarn durch die Tierhaltung konkret gefährdet oder belästigt werden.

Sollte die Haustierhaltung genehmigungspflichtig sein, beantragen Sie bitte die Zustimmung des Vermieters schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.

Die Zustimmung kann jederzeit vom Vermieter widerrufen werden sobald die Art und Anzahl der Tiere nicht in den üblichen Grenzen hält und Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache oder auch des Grundstücks vorliegen oder zu erwarten sind. Das gleiche gilt wenn die an die Genehmigung geknüpften Bedingungen nicht erfüllt werden.

Die Genehmigungen sind nicht auf andere Tiere und Wohnungen übertragbar.

Für sämtliche Schäden und Verunreinigungen, die durch Ihr Tier verursacht werden, sind Sie in vollem Umfang verantwortlich bzw. haftbar. Verschmutzungen durch Ihr Tier sind unverzüglich zu beseitigen.

In der gesamten Wohnanlage und in den Treppenhäusern herrscht genereller Leinenzwang für Hunde.

Bitte beachten Sie, dass wir das Halten, Züchten, Ausbilden und Abrichten gefährlicher Hunde im Bereich der Mietsache untersagen. Als gefährliche Hunde gelten Hunde im Sinne v. § 4 HundeG Bln in seiner jeweils geltenden Fassung oder der ersetzenden Vorschrift. Dies gilt auch für Hunde, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes oder sonstiger besonderer Körpereigenschaften nicht dazu geeignet sind, in einer Mietwohnung gehalten zu werden.

Die Zustimmung des Vermieters beantragen Sie bitte schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.

Katzen dürfen nur in den Wohnungen gehalten werden.

Katzenstreu darf nur in Mülltonnen entsorgt werden. Auf keinen Fall darf Katzenstreu durch die Toiletten weggespült werden, weil sonst Verstopfungen der Abflussleitungen entstehen können.

Bevor Sie ein Netz am Balkon befestigen, benötigen Sie die Genehmigung des Vermieters. Hierzu sind besondere Bedingungen einzuhalten, diese werden Ihnen separat mitgeteilt. Die Zustimmung des Vermieters beantragen Sie bitte schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.

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