Informationen & Ratgeber für Mieter
13 Fragen zum Thema Kabelnetzbereiber gefunden
Die Neben-/ Betriebskosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung. Die Gewobag hat einen individuellen Sonderpreis für Ihren neuen Kabelfernsehvertrag vereinbart. Diesen erfahren Sie über die Verfügbarkeitsabfrage auf den Webseiten der Dienstleister.
- Vodafone: www.bewohnerplus.de/gewobag
- PYUR: www.pyur.com/gewobag
Einige MieterInnen schauen bereits heute TV auf Grundlage eines direkten TV-Einzelvertrages mit ihrem Versorger. Hier gibt es längst keine Abrechnung über die Nebenkosten / Betriebskosten mehr. Für diese MieterInnen ändert sich nichts.
Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht zu Hause sein.
Grundsätzlich nein. In Einzelfällen sind neue Sendersuchläufe notwendig.
Nein. Da die derzeitige TV-Versorgung vertraglich zwischen den Dienstleistern und der Gewobag abgeschlossen ist, müssen Sie nicht kündigen. Die Dienstleister versorgen Sie weiterhin über das Kabelnetz, sofern Sie einen eigenen Vertrag abschließen.
Nein, Sie können einen Vertrag buchen, wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen wollen. Die Dienstleister versorgen Sie und Ihre Nachbarn mit Kabelfernsehen. Wenn Sie Ihren Vertrag direkt mit diesen abschließen, können Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen und weitere Produkte einfach dazu buchen.
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) vorgenommen, die neben zahlreichen Verbesserungen von Verbraucherrechten auch Auswirkungen auf den bisherigen Fernsehempfang hat.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung darf der Kabelanschluss vom bisherigen Dienstleister nicht mehr über die Neben-/ Betriebskosten durch die Gewobag abgerechnet werden und die automatische TV-Versorgung wird für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses eingestellt, spätestens zum 01.07.2024.
Das neue Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Um weiterhin wie gewohnt bis zu 94 TV-Sender (davon bis zu 42 HD-Sender) über das Kabelnetz von Vodafone und PYUR empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Kabelfernsehvertrages notwendig.
Ohne eigenen Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung, spätestens zum 30.06.2024, eingestellt. Für den kostenpflichtigen Empfang ist dann ein Vertrag zwischen Ihnen und einem unserer Dienstleister (Vodafone oder PYUR) die Nutzungsvoraussetzung.
Sie bezahlen bisher grundsätzlich die Gebühren fürs Kabelfernsehen über die Nebenkosten / Betriebskosten. Sollten sie unsicher sein, können Sie dies in einer älteren Betriebskostenabrechnung prüfen, dort gibt es eine Position Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabelgebühr oder ähnliches.
Wenn Sie weiter Kabel-TV schauen möchten, brauchen Sie für die Zukunft einen eigenen Kabel-TV-Vertrag und bezahlen dann die Kabelanschluss-Gebühren direkt an den Dienstleister Vodafone oder PYUR.
Für Fragen rund um Ihren Kabelfernsehanschluss stehen Ihnen die Dienstleister (Vodafone oder PYUR) direkt zur Verfügung. Der Weg über Ihren Vermieter entfällt. Sie können ab sofort Ihre Fernseh-Vielfalt nach Ihren Wünschen gestalten und von Aktionsangeboten und Rabatten profitieren. Sollten Sie keinen neuen TV-Vertrag abschließen, erfahren die eine Entlastung, da die Umlage in den Nebenkosten / Betriebskosten entfällt.
Alle MieterInnen, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Neben-/ Betriebskosten bezahlt haben, sind betroffen. Sollten Sie von der Umstellung betroffen sein, werden Sie durch die Gewobag und den Dienstleister (Vodafone oder PYUR) rechtzeitig informiert.
Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Neben-/ Betriebskosten Ihrer Wohnung endet spätestens zum 30.06.2024, das genaue Datum wird Ihnen durch den Dienstleister frühzeitig bekannt gegeben. Wir empfehlen Ihnen, bei Wunsch, zeitnah einen eigenen Vertrag abzuschließen, damit Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen können. Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten. Der neue Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Neben-/ Betriebskosten zahlen.
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