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Hier finden Sie schnell Informationen zu häufigen Fragen sowie nützliche Tipps rund ums Wohnen.

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8 Fragen zum Thema Kündigung gefunden

Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich vorliegen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung.
Die Kündigung kann allerdings auch von einem Bevollmächtigten mit Originalvollmacht unterschrieben werden.

Wichtig ist es, die Mietvertragsnummer anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können, sowie die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mieter sowie eine eventuelle Vollmacht.

Die Abrechnung erfolgt ganz regulär; für den Auszug gibt es keine gesonderte Zwischenabrechnung. Dabei werden Ihre Betriebskosten anteilig berechnet. Sie erhalten also nur eine Abrechnung für die Dauer der Mietzeit. Damit Sie die Abrechnung erhalten können, benötigen wir Ihre neue Adresse.

Innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Vertragsende zahlen wir Ihnen Ihre Kaution zurück. Das setzt allerdings voraus, dass die Wohnung samt aller Schlüssel ordnungsgemäß übergeben wurde. Sollten unsererseits noch Forderungen bestehen, ziehen wir die Beträge von der Kaution ab.

Bitte denken Sie an die Abmeldung bzw. Ummeldung von Telefon, Strom, Gas und ihrer Post.

Weitere nützliche Tipps finden Sie in der Checkliste zum Thema Umzug.

Sobald die Kündigung bearbeitet ist, erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. In der stehen Informationen zum weiteren Vorgehen, etwa zur Schlüsselübergabe und zur Endabnahme. Zugleich schlagen wir einen Termin zur Vorabnahme vor.

Die Wohnung muss zum Vertragsende in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Ob Sie die Schäden selbst beheben oder eine Firma damit beauftragen, ist Ihnen überlassen, solange die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

Grundsätzlich dürfen Mieter ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ihren Mietvertrag kündigen. Das bedeutet genauer, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats dem Vermieter vorliegen muss. In einzelnen Fällen sind im Mietvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich ans Service-Center.

Service-Center
E-Mail: service@gewobag.de
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)

Während der Wohnungsvorabnahme überprüft einer unserer Mitarbeiter den Zustand Ihrer Wohnung und fertigt ein Vorabnahmeprotokoll an, in dem mögliche Schäden schriftlich festgehalten werden. Insbesondere achten wir auf folgende Aspekte:

• Wurden Schönheitsreparaturen von Ihnen ausgeführt (sofern Sie nach dem Mietvertrag hierzu verpflichtet waren)?
• Sind bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen worden?
• Sind mietereigene Einbauten (z. B. eigene Einbauküche usw.) vorhanden?
• Sind Einbauten der Gewobag beschädigt?

Sollten Schäden in oder an der Wohnung bestehen, die Sie zu vertreten haben, so haben wir als Vermieter das Recht auf Reparatur oder Ersatz. Bei baulichen Veränderungen an der Wohnung werden wir prüfen, inwieweit diese in der Wohnung bestehen bleiben können.

Aus dem Vorabnahmeprotokoll können Sie ersehen, welche Reparaturen Sie ausführen müssen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Das Vorabnahmeprotokoll erhalten Sie in Kopie. Danach wird ein Termin für die Wohnungsabnahme vereinbart.

Während der Wohnungsabnahme wird geprüft, ob Sie alle Schäden vereinbarungsgemäß beseitigt haben.

Mann hält Fesnster offen

Richtig heizen und lüften.

Sparen Sie Heizkosten und vermeiden Sie Schimmelbefall in Ihrer Wohnung.

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Mann verlegt Laminat

Wichtige Hinweise zu Umbauten.

Alle Veränderungen an der baulichen Substanz sind grundsätzlich zustimmungspflichtig.

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Ein dunkelblaues Schild mit einem "i" vor blauem Himmel mit Wolken

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Funkablesung von Warmwasserzähler

Funkablesung

funkbasierte Heizkostenverteiler, Wärmezähler sowie Kalt- und Warmwasserzähler.

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Um Konflikte vorzubeugen, legt die Hausordnung die Grenzen des Erlaubten fest.

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Ein Mann zeigt in eine Richtung, während er neben einer Frau steht, die eine Mütze und einen Schal trägt. Sie hält Unterlagen und beide tragen Winterjacken.

Immobiliensuche

Wohnungen, Gewerbe oder Stellplatz gesucht? – unsere erfahrenen Teams vom Vermietungs-Service stehen Ihnen zur Seite.

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Kabelnetzbetreiber

Wir arbeiten mit den Kabelnetzbetreibern Vodafone und PŸUR zusammen

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Kündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für eine ordnungsgemäße, reibungslose Kündigung haben wir hier für Sie zusamme...

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Frau liegt entspannt auf einer Couch und hört mit Kopfhörern Musik

Lärmschutz

Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ist es wichtig, immer unnötigen Lärm zu vermeiden

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Lüften und Heizen

Wer beim Lüften der Wohnung nicht aufpasst, hat hohe Heizkosten. Zudem droht Schimmelbefall.

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Mangel und Notfall

Bei Reparaturen und Notfällen, wie etwa einem Wasserschaden, ist der Reparatur-Service der passende Ansprechpartner.

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Der Vermieter kann unter bestimmten Bedingungen eine Mieterhöhung aussprechen.

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Mieterrat

Der Mieterrat ist die unternehmensweite Vertretung der Mieterinnen und Mieter.

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Mietspiegel 2024 – FAQ

Um faire und transparente Mieten zu gestalten, ist der Berliner Mietspiegel eines der wichtigsten Instrumente.

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Mietvertrag ändern

Ein neuer Job in einer anderen Stadt oder eine Trennung – es gibt viele Gründe einen Mietvertrag zu ändern.

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So können Sie einen Beitrag dazu leisten, die Umwelt zu entlasten und dabei noch Geld zu sparen

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Unscheinbare Lebensretter - Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben.

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Der Tod eines Mieters wirft oft unerwartete Fragen zum Mietverhältnis für die Angehörigen auf.

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Neben dem Umzug selbst sind einige Behördengänge und Einkäufe nötig. Hier geben wir Ihnen Tipps.

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Tipps zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt.

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Der WBS ist ein behördliches Dokument, das WohnungsinteressentInnen den Zugang zu geförderten Wohnungen eröffnet.

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