

Informationen & Ratgeber für Mieter
8 Fragen zum Thema Mieterhöhung gefunden
Alle Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Mieterhöhung nach Mietspiegel:
Eine Zustimmung unter Vorbehalt können wir nicht akzeptieren, da im rechtlichen Sinne keine Annahme unseres Angebotes zur Änderung des Vertragsverhältnisses damit verbunden ist. Bitte berücksichtigen Sie die Zustimmungsfrist. Nach Ablauf der Zustimmungsfrist beginnen wir mit den Klagevorbereitungen.
Mängel der Mietsache haben in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir weisen daher darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung eventuelle Mängel der Mietsache grundsätzlich kein Rückbehaltungsrecht hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses begründen.
Haben Sie den Mangel bereits gemeldet? Falls nein, melden Sie den Mangel bitte unserem Reparaturservice.
Mieterhöhung bei preisgebundener Wohnung:
Ihre Wohnung ist nicht preisrechtlich gebunden und unterliegt daher den gesetzlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 558 ff. BGB). Danach ist der Vermieter berechtigt, die Nettokaltmiete innerhalb von 4 Jahren um 15 % anzuheben, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete, die wir mit dem Berliner Mietspiegel ermittelt haben, nicht überschritten wird.
Mieter im öffentlich geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss zur Bruttowarmmiete beantragen.
- Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind alle einkommensschwachen Haushalte, die in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg) wohnen. Es gelten die Berliner Einkommensgrenzen für einen WBS (z. B. 16.800 € für einen Ein-Personen-Haushalt). - Wann stellt man einen Antrag?
Der Antrag kann von jedem anspruchsberechtigten Mieter jederzeit gestellt werden, wenn seine Bruttowarmmiete 30 % des anrechenbaren Gesamteinkommens übersteigt. - Wie und wo stellt man einen Antrag?
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Investitionsbank Berlin (IBB) als Dienstleister beauftragt, zu dieser besonderen Form des Mietzuschusses zu beraten, die Anträge entgegen zu nehmen, zu bearbeiten und zahlbar zu machen.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mietzuschuss-in-sozialwohnungen.html
Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen finden Sie unter http://www.mietzuschuss.berlin.de/Formulare.html.
Die Anträge sind zu richten an:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210 in 10719 Berlin
Fon: 030 – 2125 4545
E-Mail: mietzuschuss@ibb.de
Die wohnwertmindernden oder erhöhenden Merkmale richten sich nach der Orientierungshilfe zum Mietspiegel und werden für jede Wohnung individuell ermittelt.
Ihre individuelle Spanneneinordnung fordern Sie bitte beim Service-Center ab
Der Mietspiegel liegt in den Bezirksämtern aus. Im Internet können Sie den aktuellen Mietspiegel einsehen.
Uns liegen keine gedruckten Exemplare vor, daher können wir Ihnen keinen Mietspiegel zusenden.
Diese Information finden Sie auch auf der Seite 1 Ihres Mietvertrages. Trifft dies zu, ist eine Zustimmung Ihrerseits gesetzlich nicht erforderlich, da es sich in diesem Fall bei der Mieterhöhung um eine einseitige Erklärung handelt (§ 10 Wohnungs-bindungsgesetz).
Alle Themen auf einen Blick
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner bei der Gewobag Hier finden Sie für jedes Anliegen Ihren richtigen Ansprechpartner:
Mehr InformationenAsbest
Mit den nachfolgenden allgemeinen Informationen möchten wir zum Thema Asbest aufklären und so einer möglichen Verunsi...
Mehr InformationenBetriebskosten
Hinweise zum Thema Betriebskosten Zu den Betriebskosten (Nebenkosten) zählen alle Kosten die dem Eigentümer regelmäß...
Mehr InformationenBrandschutz
Hinweise zum Thema Brandschutz Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringer...
Mehr InformationenEhrenamt
Ehrenamtliches Engagement Wer ehrenamtlich arbeiten möchte, sollte sich überlegen, welcher Bereich und welches Ehrenam...
Mehr InformationenFunkablesung
Gewobag setzt auf moderne Funktechnik Wir möchten, dass Sie sich bei der Gewobag wohl fühlen und arbeiten daher stets ...
Mehr InformationenGesundes Wohnen
Tipps für ein gesundes Wohnklima Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass sich in der Wohnung Ungeziefer breit ...
Mehr InformationenHausordnung
Wozu dient die Hausordnung? Was in einer Wohnung passiert, ist in der Regel die Privatangelegenheit des Mieters – alle...
Mehr InformationenHaustiere
Wissenswertes zum Thema Haustierhaltung Sie sind auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner und sind sich nicht sicher, ...
Mehr InformationenImmobiliensuche
Wohnungen, Gewerbe oder Stellplatz gesucht? Egal ob Sie eine Wohnung, ein Gewerbeobjekt oder einen Stellplatz suchen ...
Mehr InformationenKabelnetzbetreiber
Kabelnetzbetreiber bei der Gewobag Auf dem Gebiet der Fernsehversorgung arbeiten wir mit den Kabelnetzbetreibern Vo...
Mehr InformationenKaution
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder ...
Mehr InformationenKonfliktberatung
Vermittlung bei Nachbarschafts-Konflikten Harmonische, gut funktionierende Nachbarschaften möchte die Gewobag in ihren ...
Mehr InformationenKooperationsvereinbarung
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ Weitere Infos auf der Seite der Senatsverw...
Mehr InformationenKündigung
Ordentliche Kündigung des Mietvertrags Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, gibt es einiges zu beachten. Die ...
Mehr InformationenLärmschutz
Bitte halten Sie die Ruhezeiten ein! Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ist es wichtig, immer unnötigen Lä...
Mehr InformationenLüften und Heizen
Richtig lüften und heizen Wer beim Lüften der Wohnung nicht aufpasst, hat hohe Heizkosten. Zudem droht Schimmelbefall....
Mehr InformationenMangel und Notfall
Hilfe bei Mängeln und Notfällen Sie brauchen Hilfe bei einem technischen Problem wie einem tropfenden Wasserhahn, Lamp...
Mehr InformationenMieterhöhung
Der Vermieter kann unter bestimmten Bedingungen eine Mieterhöhung aussprechen. In der Regel sind dies Anpassung an die ...
Mehr InformationenMieterrat
Der Mieterrat bei der Gewobag Der Berliner Senat hat Anfang 2016 das neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz erlassen. D...
Mehr InformationenMietvertrag ändern
Sie möchten Ihren Mietvertrag ändern? Ein neuer Job in einer anderen Stadt oder eine Trennung – es gibt viele Gründ...
Mehr InformationenMüll
Wohin mit dem Müll? In den Abfällen, die sich in jedem Haushalt ansammeln, befinden sich noch viele hochwertige Rohsto...
Mehr InformationenRauchwarnmelder
Unscheinbare Lebensretter Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Jahr 20...
Mehr InformationenTod des Mieters
Häufige Fragen bei Tod des Mieters Oft trifft der Tod eines Mieters die Angehörigen unvorbereitet und es stellt sich d...
Mehr InformationenUmbauten
Bauliche Veränderungen durch den Mieter Die meisten Mieter möchten ihre Wohnung nach ihren eigenen Vorstellungen gesta...
Mehr InformationenUmzug
Checkliste rund um die Formalitäten eines Umzugs Neben dem Umzug selbst sind einige Behördengänge und Einkäufe nöti...
Mehr InformationenUntervermietung
Die eigene Wohnung untervermieten Eine geteilte Miete ist schon mal die halbe Miete – nach dieser einfachen Rechnung m...
Mehr InformationenWildtiere
Vier grundsätzliche Tipps für den Umgang mit Wildtieren: Keine Wildtiere anfassen! Keine Wildtiere füttern! Tiere nic...
Mehr InformationenWohnraumversorgungsgesetz
Wohnraumversorgungsgesetz Anfang 2016 ist das „Wohnraumversorgungsgesetz Berlin“ in Kraft getreten. Über die Hinter...
Mehr Informationen