Informationen & Ratgeber für Mieter
10 Fragen zum Thema Rauchwarnmelder gefunden
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) festgeschrieben. Neubauten, die ab dem 01.01.2017 fertiggestellt sind, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In allen anderen Wohnungen müssen bis zum 31.12.2020 Rauchwarnmelder nachgerüstet werden.
Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen zum Thema Rauchwarnmelder an das Service-Center der Gewobag wenden.
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de
Rauchwarnmelder können Leben retten. Sie sorgen für mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung, denn zirka 600 Menschen sterben (laut Brandschutzstatistik) jedes Jahr in Deutschland an den Folgen eines (Wohnungs-)Brandes. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen.
Bei einer Funktions- oder Batteriestörung des Rauchwarnmelders kontaktieren Sie bitte das Service-Center der Gewobag. Das Gerät wird dann geprüft.
Die von den MieterInnen installierten Geräte dürfen montiert bleiben. Die neuen Rauchwarnmelder werden in so einem Fall parallel angebracht. Nur so ist gewährleistet, dass genormte und zugelassene Produkte im Einsatz sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Demontage der mietereigenen Geräte notwendig.
Sie können Ihre eigenen Geräte allerdings auch demontieren, wenn Sie es möchten.
Sollten Sie persönlich nicht in der Lage sein, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, so nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Service-Center auf. Wir vermitteln Ihnen gern den Kontakt zu einem qualifizierten Unternehmen, das Ihre Geräte wartet. Die Wartungskosten sind allerdings von den MieterInnen zu tragen.
Die MieterInnen sind entsprechend der Regelung von § 48 Abs. 4 Bauordnung für Berlin verpflichtet, die Betriebsbereitschaft, also die Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung von in der Wohnung installierten Rauchwarnmeldern sicherzustellen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Ei650
Bedienungsanleitung Ei 650
Flyer „Wartung Ei 650“
Ei650جھاز كشف الدخان
Smoke detector Ei650
Détecteur de fumée Ei650
Czujnik dymu Ei650
Detector de avertizare cu privire la prezena fumului Ei650
russisch Ei650
Duman dedektörü Ei650
Hager TG600AL
Bedienungsanleitung Hager TG600AL
Flyer „Wartung Hager TG600AL“
جھاز كشف الدخان Hager TG600AL
Smoke detector Hager TG600AL
Détecteur de fumée Hager TG600AL
Czujnik dymu Hager TG600AL
Detectoare de fum Hager TG600AL
russisch Hager TG600AL
Duman dedektörü Hager TG600AL
Bei Bedarf kann das Gerät für kurze Zeit deaktiviert werden, z. B. wenn Sie in Ihrer Wohnung staub- und rauchintensive Arbeiten durchführen möchten. Was Sie dafür tun müssen, entnehmen Sie bitte der gerätespezifischen Bedienungsanleitung. Nach Ablauf der Zeit nimmt das Gerät automatisch die Funktion wieder auf.
Im Rauchwarnmelder ist eine 3V-Lithiumbatterie fest eingebaut. Die Lebensdauer beträgt max. 10,5 Jahre. Eine Batteriestörung erkennen Sie durch einen Signalton in Verbindung mit einer blinkenden LED-Leuchte. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Bedienungsanleitung.
Gemäß § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) müssen Aufenthaltsräume und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Küchen und Badezimmer sind von der Einbauverpflichtung ausgenommen.
Richtig heizen und lüften.
Sparen Sie Heizkosten und vermeiden Sie Schimmelbefall in Ihrer Wohnung.
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