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9 Fragen zum Thema SEPA-Lastschriftmandat gefunden

Ist kein bestimmter Zeitpunkt genannt, gilt das Datum des Posteingangs beim Zahlungsempfänger.

Die Mandatsänderung muss zwingend in Schriftform erfolgen, da nur so der Nachweis für ein gültiges Mandat erbracht werden kann.

Nein. Eine mangels Deckung zurückgegebene Lastschrift gilt nicht als Widerruf des Mandats. Das Mandat hat weiterhin Gültigkeit.

Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen und später im Datensatz mitzuteilen. Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

  • Lastschriftverfahren ist sicher und durch Gesetze normiert
  • Einfaches Mittel für die Begleichung von Mieten und Rechnungen, ohne Risiko einer verspäteten Zahlung mit ihren Konsequenzen.
  • Der Zahlungsempfänger bucht den korrekten Betrag vom Konto ab.
  • Guthaben werden automatisch verrechnet bzw. einfaches und schnelles Erstattungsverfahren ohne Rückfragen.
  • Bei Widerruf wird das Mandat problemlos beendet.

8 Wochen nach dem Belastungsdatum (Fälligkeit). Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ein SEPA-Mandat kann schriftlich erteilt werden und muss vom Zahlungspflichtigen mit Angabe eines Datums unterschrieben werden. Sie können hier ein SEPA-Formular anfordern. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail noch Ihren Namen und Anschrift mit. Wir senden Ihnen per Post ein vorausgefülltes Formular zu. Nach Ihrer Unterschrift ist die Rücksendung an uns dann auch via E-Mail als Scan oder Foto möglich.

Oder nutzen Sie die Gewobag Service-App, dort können Sie online ein SEPA-Mandat im Bereich „Anliegen“ erteilen und auch ändern.

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Werden aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, ist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen einzuholen.

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