Gärtner als Symbol für die Dienstleistungen der Gewobag

Dienstleistungen

Dienstleistungen rund um ihr Zuhause

Wir sind für den Winterdienst auf den Gehwegen auf unseren Grundstücken verantwortlich. Gehwege sind nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt. Es werden innerhalb der Wohnanlage alle Hauptwege, aber nicht alle Nebenwege geräumt. Auf Parkplätzen wird die Fahrspur geräumt, aber nicht die einzelnen Stellplätze.

Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glatteisbildung ein, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen.

Die Arbeiten werden vom Hauswart kontrolliert, sollten nach den o. g. Zeiten die Gehwege nicht von Schnee und Eis befreit sein, informieren Sie bitte Ihren Hauswart. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte dem Hausaushang.

Die wöchentlichen Reinigungstermine entnehmen Sie bitte dem Aushang des Reinigungsunternehmens im Treppenhaus.

Die Arbeiten des Reinigungsunternehmens werden vom Hauswart kontrolliert und entsprechend auf dem Aushang vermerkt.

Sollten Sie mit der Qualität der Reinigungsarbeiten nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren Hauswart. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte dem Hausaushang.

Bei Fragen zum Turnus der Sonderreinigungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hauswart oder an das Service-Center.

Es erfolgen jährlich fünf Pflegegänge durch ein Grünpflegeunternehmen. Die Arbeiten des Grünpflegeunternehmens werden vom Hauswart kontrolliert.

Baumpflegearbeiten erfolgen gemäß der Berliner Baumschutzverordnung und sind daher nicht ganzjährig möglich. Das Naturschutzgesetz verbietet ferner eine Baumfällung während der Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September). Deshalb werden auch Fällgenehmigungen normalerweise für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgestellt. Bei bestimmten Voraussetzungen sind Baumpflegearbeiten auch nur mit Genehmigung möglich.

Sollten Sie mit der Qualität der Grünpflegearbeiten nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren Hauswart. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte dem Hausaushang.

Informationen zu den Kabelnetzbetreiber entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Informationen zu lokal erzeugtem Quartier-Strom entnehmen Sie bitte dieser Seite

Nein, Analysen haben ergeben, dass vom Sicherheitsdienst erbrachte Dienstleistungen zu rd. 90 % Hauswartleistungen sind. Dies sind insbesondere Meldungen von defekten Lampen, Sperrmüll, Farbschmierereien und defekten Türen/ Schlössern. Die Meldung von ruhestörenden Lärm/ unbefugten Personen macht nur einen geringen Anteil aus.

Sollten sich in einzelnen Gebieten hierfür Anhaltspunkte ergeben, werden punktuelle/ zielorientierte Maßnahmen geprüft. Es wird eine entsprechende Information geben. Relevante Meldungen hinsichtlich Ruhestörungen usw. werden im Service-Center systematisch erfasst. Über eine mögliche Wiedereinführung der Sicherheitsdienstleistungen werden die Mieter dann vorab informiert.