Kalendereintrag zur Wohnraumübergabe nach der Kündigung vom Mietvertrag

Kündigung

Ordentliche Kündigung des Mietvertrags

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Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten für eine ordnungsgemäße, reibungslose Kündigung haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich vorliegen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung.
Die Kündigung kann allerdings auch von einem Bevollmächtigten mit Originalvollmacht unterschrieben werden.

Wichtig ist es, die Mietvertragsnummer anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können, sowie die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mieter sowie eine eventuelle Vollmacht.

Grundsätzlich dürfen Mieter ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ihren Mietvertrag kündigen. Das bedeutet genauer, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats dem Vermieter vorliegen muss. In einzelnen Fällen sind im Mietvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart. Sollten Sie unsicher sein, wenden Sie sich ans Service-Center.

Service-Center
E-Mail: service@gewobag.de
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)

Sobald die Kündigung bearbeitet ist, erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. In der stehen Informationen zum weiteren Vorgehen, etwa zur Schlüsselübergabe und zur Endabnahme. Zugleich schlagen wir einen Termin zur Vorabnahme vor.

Während der Wohnungsvorabnahme überprüft einer unserer Mitarbeiter den Zustand Ihrer Wohnung und fertigt ein Vorabnahmeprotokoll an, in dem mögliche Schäden schriftlich festgehalten werden. Insbesondere achten wir auf folgende Aspekte:

• Wurden Schönheitsreparaturen von Ihnen ausgeführt (sofern Sie nach dem Mietvertrag hierzu verpflichtet waren)?
• Sind bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen worden?
• Sind mietereigene Einbauten (z. B. eigene Einbauküche usw.) vorhanden?
• Sind Einbauten der Gewobag beschädigt?

Sollten Schäden in oder an der Wohnung bestehen, die Sie zu vertreten haben, so haben wir als Vermieter das Recht auf Reparatur oder Ersatz. Bei baulichen Veränderungen an der Wohnung werden wir prüfen, inwieweit diese in der Wohnung bestehen bleiben können.

Aus dem Vorabnahmeprotokoll können Sie ersehen, welche Reparaturen Sie ausführen müssen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Das Vorabnahmeprotokoll erhalten Sie in Kopie. Danach wird ein Termin für die Wohnungsabnahme vereinbart.

Während der Wohnungsabnahme wird geprüft, ob Sie alle Schäden vereinbarungsgemäß beseitigt haben.

Die Wohnung muss zum Vertragsende in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Ob Sie die Schäden selbst beheben oder eine Firma damit beauftragen, ist Ihnen überlassen, solange die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

Innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Vertragsende zahlen wir Ihnen Ihre Kaution zurück. Das setzt allerdings voraus, dass die Wohnung samt aller Schlüssel ordnungsgemäß übergeben wurde. Sollten unsererseits noch Forderungen bestehen, ziehen wir die Beträge von der Kaution ab.

Die Abrechnung erfolgt ganz regulär; für den Auszug gibt es keine gesonderte Zwischenabrechnung. Dabei werden Ihre Betriebskosten anteilig berechnet. Sie erhalten also nur eine Abrechnung für die Dauer der Mietzeit. Damit Sie die Abrechnung erhalten können, benötigen wir Ihre neue Adresse.

Bitte denken Sie an die Abmeldung bzw. Ummeldung von Telefon, Strom, Gas und ihrer Post.

Weitere nützliche Tipps finden Sie in der Checkliste zum Thema Umzug.