Der Mieterrat bei der Gewobag

Der Berliner Senat hat Anfang 2016 das neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz erlassen. Damit hat er die Grundlage dafür geschaffen, die Mitbestimmungsrechte der Mieterinnen und Mieter auszuweiten. Alle städtischen Wohnungsbauunternehmen werden dieses Jahr jeweils für ihr Unternehmen eine neue Interessenvertretung erhalten: den „Mieterrat“.