Personen tauschen Informationen zum Mieterrat aus
Für Mieter & Mietinteressenten

Mieterrat

Der Mieterrat bei der Gewobag

Der Berliner Senat hatte Anfang 2016 das neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz erlassen. Damit schuf er die Grundlage, die Mitbestimmungsrechte der Mieterinnen und Mieter auszuweiten. Alle städtischen Wohnungsbauunternehmen erhielten für ihr Unternehmen eine neue Interessenvertretung: den „Mieterrat“.

Hier geht es zum Mieterrat der Gewobag.

… finanziell durch ein jährliches Mieterratsbudget von 5.000 Euro. Jedes Mitglied erhält derzeit eine angemessene pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 200 Euro.

… materiell durch die Stellung von Tagungsräumen für Sitzungen und die Unterstützung bei der Entwicklung und Erstellung von Informationsmaterialien.

… inhaltlich durch erforderliche Informationen über geplante Investitionen und Maßnahmen der Gewobag und durch bedarfsorientierte Workshops und Fortbildungen.


Als Mitglied des zehnköpfigen Mieterrats der Gewobag haben Sie die Möglichkeit, an diversen wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Sie bündeln und vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter der Gewobag gegenüber der Unternehmensleitung. Der Mieterrat befasst sich mit aktuellen Neubau- und Modernisierungsvorhaben und ist Partner der bereits bestehenden quartiersbezogenen Mieterbeiräte. Darüber hinaus entsendet der Mieterrat eines seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gewobag.


Die Satzung für den Gewobag-Mieterrat finden Sie hier: Satzung für den Mieterrat


Die Gemeinsamkeiten
Beide Gremien

  • werden aus der Mitte der Mieterschaft für fünf Jahre gewählt
  • arbeiten ehrenamtlich
  • führen regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter durch
  • informieren die Mieterinnen und Mieter der Gewobag regelmäßig über ihre Arbeit
  • haben konkrete Ansprechpartner bei der Gewobag
  • haben regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen mit der Gewobag

Die Unterschiede

Die MieterbeiräteDer Mieterrat
bleiben wie bisher bestehenwird 2016 erstmals gewählt
bestehen aus 3-5 Mitgliedern für ein Quartierbesteht aus 10 Mitgliedern für das Gesamtunternehmen
vertreten die Interessen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter eines Quartiersvertritt die Interessen aller Gewobag-Mieterinnen und -Mieter quartiersübergreifend
führen Maßnahmen der Nachbarschaftsförderung und Nachbarschaftshilfe durch und wirken bei der Gestaltung des Wohnumfeldes mitkooperiert mit den Mieterbeiräten für die Entstehung bzw. den Ausbau regionaler Netzwerke in den Quartieren
werden von der Gewobag über Entwicklungen im jeweiligen Quartier informiertwird von der Gewobag über Planungen bei Neubau, Modernisierung und Instandsetzung sowie Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen im Gesamtbestand der Gewobag informiert
können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter des jeweiligen Quartiers vertretenkönnen Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter auf Unternehmensebene vertreten

Haben Sie Fragen?

Unser Service-Center ist gern für Sie da
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de