Der Mieterrat bei der Gewobag
Der Berliner Senat hatte Anfang 2016 das neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz erlassen. Damit schuf er die Grundlage, die Mitbestimmungsrechte der Mieterinnen und Mieter auszuweiten. Alle städtischen Wohnungsbauunternehmen erhielten für ihr Unternehmen eine neue Interessenvertretung: den „Mieterrat“.
Hier geht es zum Mieterrat der Gewobag.