Blinkender Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Unscheinbare Lebensretter

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Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Jahr 2020 werden alle Berliner Wohnungen mit den Geräten ausgestattet.

Rauchwarnmelder können Leben retten. Sie sorgen für mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung, denn zirka 600 Menschen sterben (laut Brandschutzstatistik) jedes Jahr in Deutschland an den Folgen eines (Wohnungs-)Brandes. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen.

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) festgeschrieben. Neubauten, die ab dem 01.01.2017 fertiggestellt sind, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In allen anderen Wohnungen müssen bis zum 31.12.2020 Rauchwarnmelder nachgerüstet werden.

Gemäß § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) müssen Aufenthaltsräume und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Küchen und Badezimmer sind von der Einbauverpflichtung ausgenommen.

Die von den MieterInnen installierten Geräte dürfen montiert bleiben. Die neuen Rauchwarnmelder werden in so einem Fall parallel angebracht. Nur so ist gewährleistet, dass genormte und zugelassene Produkte im Einsatz sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Demontage der mietereigenen Geräte notwendig.
Sie können Ihre eigenen Geräte allerdings auch demontieren, wenn Sie es möchten.

Sollten Sie persönlich nicht in der Lage sein, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, so nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Service-Center auf. Wir vermitteln Ihnen gern den Kontakt zu einem qualifizierten Unternehmen, das Ihre Geräte wartet. Die Wartungskosten sind allerdings von den MieterInnen zu tragen.

Bei Bedarf kann das Gerät für kurze Zeit deaktiviert werden, z. B. wenn Sie in Ihrer Wohnung staub- und rauchintensive Arbeiten durchführen möchten. Was Sie dafür tun müssen, entnehmen Sie bitte der gerätespezifischen Bedienungsanleitung. Nach Ablauf der Zeit nimmt das Gerät automatisch die Funktion wieder auf.

Im Rauchwarnmelder ist eine 3V-Lithiumbatterie fest eingebaut. Die Lebensdauer beträgt max. 10,5 Jahre. Eine Batteriestörung erkennen Sie durch einen Signalton in Verbindung mit einer blinkenden LED-Leuchte. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Bei einer Funktions- oder Batteriestörung des Rauchwarnmelders kontaktieren Sie bitte das Service-Center der Gewobag. Das Gerät wird dann geprüft.

Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen zum Thema Rauchwarnmelder an das Service-Center der Gewobag wenden.
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de