Entspannter Umzug dank der Checkliste

Umzug

Checkliste rund um die Formalitäten eines Umzugs

Neben dem Umzug selbst sind einige Behördengänge und Einkäufe nötig. Hier geben wir Ihnen Tipps, was Sie in welcher Woche regeln sollten.

Drei Wochen vor dem Umzug:

  • Adressänderung und Einzugstermin der Post, gegebenefalls Pin AG etc. mitteilen (Nachsendeantrag stellen)

  • Kinder im Kindergarten und/oder in der Schule an-/ummelden

  • Rundfunk/Fernsehen ummelden (https://www.umziehen.de/gez/)

  • Telefon, Handy und ggf. Internetzugang ummelden beziehungsweise neu beantragen

  • Adressenliste erstellen, wem die neue Adresse/Telefonnummer mitgeteilt werden muss, wie zum Beispiel: Arbeitgeber, Krankenkasse, Ärzte, Versicherungen, Geldinstitute, Finanzamt, Verwandte/Freunde/Bekannte, Geschäftspartner, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Automobilclub/Vereine

  • Bei Bedarf beim Straßenverkehrsamt eine Sondergenehmigung für die Absperrung von Parkraum vor der Wohnung beantragen


Eine Woche vor dem Umzug:
  • Hilfsmittel wie Umzugskartons, Tragegurte und Abdeckmaterial besorgen

  • Alte Teppiche etc. zum Abdecken für empfindliche Parkettböden in der neuen Wohnung organisieren

  • Genügend Werkzeug bereithalten für den Abbau und Wiederaufbau von Lampen, Spüle etc.

  • Glühbirnen und entsprechende Fassungen kaufen, falls es in der neuen Wohnung nicht für jedes Zimmer bereits eine Lampe gibt

  • Eltern: Babysitter für Kinder am Umzugstag bestellen


Ein bis zwei Tage vor dem Umzug:
  • Verpflegung für die Helfer organisieren

  • Wertsachen und persönliche Dokumente immer selbst packen und transportieren

  • Letzte Kartons packen

  • Möbel abbauen

  • Umzugskoffer mit den nötigsten Gegenständen packen (Kulturbeutel, Kleidung zum Wechseln, etc.)


Am Umzugstag:
  • Möbelwagen zuerst mit den Dingen bepacken, die man in der neuen Wohnung nicht sofort benötigt

  • Namenschilder an Briefkasten und Klingel der alten Wohnung entfernen

  • Überprüfen, ob das Telefon abgeschaltet wurde, damit der Nachmieter keine Kosten verursachen kann

  • Zählerstände in der alten und in der neuen Wohnung ablesen und beim Versoger ab- bzw.anmelden

  • Transportieren Sie Bargeld und Wertgegenstände immer selbst

  • Übergabe der alten Wohnung und Übernahme der neuen Wohnung in einem Protokoll festhalten

  • Vergessen Sie nicht Ihren Keller auszuräumen und ggf. Fahrräder, Kinderwagen etc. von den Gemeinschaftsflächen zu nehmen.


Nach dem Umzug:
  • Anmelden des neuen Wohnorts beim Einwohnermeldeamt (spätestens 14 Tage nach dem Einzug). Eine Abmeldung ist nur nötig bei Auszug aus einem Zweitwohnsitz oder Umzug ins Ausland. Bei einem Umzug innerhalb Berlins muss die Ummeldung ebenfalls bis spätestens 14 Tage nach dem Umzug erfolgen. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie automatisch bei der Endabnahme bzw. Übergabe der Wohnung von der Gewobag.

  • Adressänderung im Personalausweis und Reisepass (direkt bei der An- oder Ummeldung eintragen lassen)

  • Auto bei der Zulassungsstelle ummelden (Wer innerhalb Berlins umzieht, kann dies direkt auf dem Bürgeramt erledigen, vorausgesetzt der Platz für eine weitere Anschrift auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht aus.)