Die eigene Wohnung untervermieten
Eine geteilte Miete ist schon mal die halbe Miete – nach dieser einfachen Rechnung möchten manche Mieter ihre Kosten senken. Doch bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, müssen sie unbedingt den Vermieter kontaktieren. Denn ohne dessen Einwilligung stellt die Untervermietung einen rechtswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, der zur Kündigung führen kann. Was sonst noch zu beachten ist, im Überblick: