Frau und Mann Prüfen Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten, benötigen Sie im Normalfall einen einkommensabhängigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Einen WBS kann jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Wohnungsamt, beim Schreibwarenhändler, aber auch online bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Der WBS ist immer nur für ein Jahr gültig.

Anspruch auf die Erteilung eines WBS haben Sie nur, wenn Sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten. Informationen über die Höhe der Einkommensgrenzen erhalten Sie u. a. bei Ihrem Wohnungsamt oder online bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Berechnung wird durch das Wohnungsamt nach Antragstellung vorgenommen.

Bei bestimmten Wohnungen ist ein WBS für die Anmietung Voraussetzung. Bei unserer Online-Wohnungssuche erhalten Sie die Information, ob für die Anmietung ein WBS notwendig ist. Diesen müssen Sie uns dann vor Mietvertragsabschluss vorlegen.