Zwei Personen sitzen an einem Tisch und arbeiten an Dokumenten, mit einem Laptop und einem Taschenrechner.

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mit Ihren rund 74.000 Wohnungen bietet die Gewobag zahlreichen Berlinern ein Zuhause und freut sich bei Neu- und Wiedervermietungen neue Mieter willkommen zu heißen. Im Rahmen der Vermietung ist bei der Gewobag ein Instrument von überragender Bedeutung – der Wohnberechtigungsschein (WBS).

Der WBS ist ein behördliches Dokument, das Wohnungsinteressenten den Zugang zu geförderten Wohnungen eröffnet. Dabei ist ein WBS Personen vorbehalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften behalten 63 % ihrer jährlichen Wiedervermietungen im Bestand diesen Einkommensgruppen vor. Zudem ist der Bezug eines Großteils der landeseigenen Neubauwohnungen ebenfalls nur mit einem WBS möglich. Entsprechend kann ein WBS den Erfolg auf dem Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.

Alles was Sie zum WBS wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.

Der WBS ist ein wichtiges Instrument der Wohnraumförderung in Berlin, das Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen soll. Der WBS dokumentiert, dass die Einkommensgrenzen zur Anmietung von sozial gefördertem Wohnraum eingehalten werden. Dabei gibt es unterschiedliche WBS-Arten mit variierenden Einkommensgrenzen.
Geförderte Wohnungen zeichnen sich häufig durch Mieten unterhalb des marktüblichen Niveaus aus. Inhaber eines WBS haben die Möglichkeit, sich auf diese geförderten Wohnungen zu bewerben, wobei jedoch kein Anspruch auf eine geförderte Wohnung besteht. Insbesondere Familien können von der Möglichkeit profitieren, einen WBS für mehrere Personen zu beantragen. Erfreulicherweise ist die Beantragung des WBS gebührenfrei.

Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger. Drittstaatsangehörige können ebenfalls einen WBS beantragen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr vorliegt. Antragsstellende müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, nach Berlin zu ziehen.

Das wesentliche Kriterium für die WBS-Erteilung ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf. Manche Einkommensarten, wie bspw. Kindergeld, bleiben bei der Berechnung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt. Zudem können Werbungskosten und weitere Abgaben (bspw. Unterhaltsleistungen) abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Grenzen des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens sind wie folgt gestaffelt:

WBS-VarianteWBS 100WBS 140WBS 160WBS 180WBS 220
Ein-Personen-Haushalt12.000 €16.800 €19.200 €21.600 €26.400 €
Zwei-Personen-Haushalt18.000 €25.200 €28.800 €32.400 €39.600 €
Drei-Personen-Haushalt22.100 €30.940 €35.360 €39.780 €48.620 €
Vier-Personen-Haushalt26.200 €36.680 €41.920 €47.160 €57.640 €
Fünf-Personen-Haushalt30.300 €42.420 €48.480 €54.540 €66.660 €
Kinderzugschlag pro Kind500 €700 €900 €900 €1.100 €

Der WBS 220 wird seit Februar 2025 in Berliner Bezirksämtern ausgestellt. Durch seine Einführung wird der Kreis der WBS-Anspruchsberechtigten stark ausgeweitet. Der folgenden Tabelle können Sie nochmal detailliert entnehmen, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen WBS 220 hat. Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze, indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (blau) und Kindern (lila) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 € und für jedes weitere Kind um 10.120 €.

Es gibt gesonderte WBS für Personen mit besonderen Bedürfnissen, z.B. schwerbehinderte Personen oder Familien in unzureichenden Wohnverhältnissen. Personen mit einem Alter von über 65 Jahren erhalten ebenfalls einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, wenn Sie eine unterbelegte Mietwohnung freimachen.
Voraussetzungen: Für diesen speziellen WBS muss der Hauptwohnsitz mindestens ein Jahr in Berlin sein. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch die Beantragung eines WBS mit besonderem Wohnbedarf Ihre Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiter erhöhen.

Grundsätzlich soll in einer geförderten Wohnung je ein Raum für jedes Haushaltsmitglied zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Paar mit zwei Kindern eine Vierzimmer-Wohnung beziehen. Eine Ausnahme besteht bei Ein-Personen-Haushalten, welche auch Sozialwohnungen mit zwei Zimmern beziehen dürfen, vorausgesetzt, dass eine Wohnfläche von 50m2 nicht überschritten wird. Härtefälle und weitere Umstände können ebenfalls eine Überschreitung der zulässigen Wohnungsgröße rechtfertigen.

Der Antrag ist beim zuständigen Wohnungsamt des Berliner Bezirks zu stellen, in dem der Bewerber wohnt. Bewerber von außerhalb Berlins können bei allen Berliner Wohnungsämtern einen Antrag stellen.
Mittlerweile kann der WBS-Antrag neben dem Postweg auch direkt online gestellt werden.

Wo Sie Ihren WBS beantragen können, erfahren Sie der entsprechenden Website des Berliner Senats.

Ein WBS ist ein Jahr gültig.
Wichtig: Der WBS muss bei Mietvertragsbeginn noch gültig sein.
Nach erfolgreicher Bewerbung auf eine geförderte Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, den Original-WBS des Mieters einzubehalten.