Wohnraumversorgungsgesetz
Anfang 2016 ist das „Wohnraumversorgungsgesetz Berlin“ in Kraft getreten. Über die Hintergründe und die wichtigsten Inhalte des bundesweit wegweisenden Gesetzes.
Berlin wächst – derzeit sogar noch schneller als in den Goldenen 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Bis 2030 soll die Grenze von 3,8 Millionen Einwohnern erreicht werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Berliner bei der Versorgung
mit Wohnraum auf starke Partner verlassen können: die landeseigenen Wohnungsunternehmen wie die Gewobag.
Mit rund 300.000 Wohnungen haben sie einen Anteil von rund 17 Prozent am Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt – und spielen mit dieser starken Position eine zentrale Rolle bei der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und bei der effektiven Dämpfung der Mietenentwicklung.