Schlüsselübergabe bei Untervermietung der Mietwohnung

Untervermietung

Die eigene Wohnung untervermieten

Eine geteilte Miete ist schon mal die halbe Miete – nach dieser einfachen Rechnung möchten manche Mieter ihre Kosten senken. Doch bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, müssen sie unbedingt den Vermieter kontaktieren. Denn ohne dessen Einwilligung stellt die Untervermietung einen rechtswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, der zur Kündigung führen kann. Was sonst noch zu beachten ist, im Überblick:

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Untervermietung benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax. Sie können es auch telefonisch unter 0800 4708-800 oder per Mail service@gewobag.de bei uns anfordern. Außer dem Namen und den Kontaktdaten des gewünschten Untermieters müssen Sie dort auch ihren eigenen Namen sowie Ihre Mietvertragsnummer angeben. Falls keine wichtigen Gründe gegen die Aufnahme des potenziellen Untermieters sprechen, erteilen wir die Genehmigung meist zeitnah.

Ist ein befristeter Aufenthalt des Mieters außerhalb Berlins der Grund für die Untervermietung, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Wenn mit der Aufnahme einer weiteren Person die Überbelegung der Mieträume droht, sind wir nicht verpflichtet, einer Bitte um Untervermietung stattzugeben. Darüberhinaus dürfen Vermieter auch solche Personen ablehnen, die aufgrund ihrer Äußerungen oder ihres Verhaltens unzumutbar sind. Zudem unterliegen manche Objekte einer Wohnraumförderung oder Belegungsbindung, die einer Untervermietung im Wege stehen.

Nein, an dem vereinbarten Mietzins zwischen der Gewobag und dem Hauptmieter ändert sich durch Untervermietung nichts. Allerdings behalten wir uns vor, aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes einen Untermietzuschlag zu erheben.

Ja. Denn bei einer Untervermietung sind sie weiterhin der alleinige Vertragspartner der Gewobag. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Untervermietung in einem gesonderten Vertrag zwischen Ihnen und dem Untermieter festzulegen. Sie erhalten entsprechende Vordrucke in jedem Schreibwarenladen.

Da zwischen uns und dem Untermieter keinerlei vertragliche Bindung besteht, besitzt er keinen Rechtsanspruch darauf, die Wohnung nach Ihrer Kündigung zu übernehmen. In jedem Fall sollten Sie jedoch sicherheitshalber vertraglich festlegen, dass die Untervermietung mit der Kündigung des Hauptmietvertrags automatisch beendet wird.

Nein, da dies eine Zweckentfremdung darstellt wird unsererseits keine Genehmigung ausgestellt.