Stärkung des sozialen Profils
Die soziale Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen ist nun erstmals Gesetz. Noch stärker als schon zuvor ist ihre Vermietungspraxis auf die Wohnraumversorgung auch von einkommensschwächeren Haushalten ausgerichtet. 55 Prozent der von ihnen neu vermieteten Wohnungen sind dieser Zielgruppe vorbehalten.
Stärkung der Mieterpartizipation
Neben den bei den „Landeseigenen“ bereits seit vielen Jahren erfolgreich bestehenden Mieterbeiräten werden im Laufe dieses Jahres noch zusätzlich „Mieterräte“ eingeführt, um gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern die anstehenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Die Grundlagen für die Bildung dieser Mieterräte sowie ihre Arbeit werden derzeit noch ausgearbeitet. Die Mieterinnen und Mieter bei den landeseigenen
Wohnungsunternehmen werden zeitnah und umfassend über die weiteren Schritte informiert. Je ein Mitglied aus dem neu gebildeten Mieterrat der jeweiligen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft erhält zudem einen Sitz im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft.
Stärkung der rechtlichen Selbstständigkeit
Das Gesetz stellt klar, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen auch weiterhin rechtlich selbstständig und in den privaten Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. Aktiengesellschaft (AG) bleiben. Per Gesetz wird aber eine nicht rechtsfähige und vermögenslose „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts” (AöR) errichtet werden, die den Senat und die landeseigenen
Wohnungsunternehmen in fachlichen Fragen berät.
Stärkung der Neubauförderung
Zudem soll ein Wohnungsbau-Sondervermögen eingerichtet werden. Durch diese Fondslösung sollen neben Neubau auch Modernisierungen und Instandsetzungen
gefördert werden können. Das Programmvolumen für sozialen Wohnungsbau wird von 1.000 Wohnungen (2015) auf 2.500 (2016) und 3.000 (2017) pro Jahr ausgeweitet.
Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen
Das Gesetz stärkt die Eigenkapitalausstattung der landeseigenen Wohnungsunternehmen – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie weiterhin so stark wachsen können.
Stärkung von Sozialmietern
Im „alten“ Sozialwohnungsbestand sollen die Mieten nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens beanspruchen. Was – Angemessenheit der Wohnfläche
vorausgesetzt – über diesen Wert hinausgeht, wird durch das Land abgefangen. Anträge dazu können online gestellt werden:
https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/mietzuschuss-in-sozialwohnungen