Ombudsmann

Gegen Korruption – für Transparenz und Wettbewerb

Seriöses und ehrliches Wirtschaftsleben braucht Vertrauen und verbindliche Regeln.

Die Gewobag legt ihrem täglichen Handeln die Regeln des Berliner Corporate Governance Kodex zu Grunde. Einen hohen Stellenwert besitzen darüber hinaus im Rahmen des Unternehmensleitbildes entwickelte ethische Grundsätze. Dazu wurde mit dem Betriebsrat eine Konzernbetriebsvereinbarung abgeschlossenen. Nach dieser ist jeder Beschäftigte zur Integrität und Fairness im Geschäftsverkehr verpflichtet sowie dazu, unfaire Praktiken und Korruption zu ächten.

Ombudsmann garantiert Unabhängigkeit und vertrauliches Vorgehen

Im Rahmen ihrer Korruptionsprävention hat die Gewobag im April 2016 den erfahrenen Berliner Rechtsanwalt Dr. iur. Rainer Frank zum Ombudsmann berufen. Rainer Frank steht als unabhängiger Ansprechpartner sowohl Mitarbeitern als auch Dritten (Auftragnehmern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Mietern) für Verdachtsmomente bei Bestechung zur Verfügung.

Herr Frank ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann so Anonymität gewährleisten. Kein Hinweisgeber muss befürchten, berufliche oder persönliche Nachteile zu erleiden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und für weitere Informationen gern an Rainer Frank. Sie erreichen den Ombudsmann wie folgt:

Ombudsmann der Gewobag Rainer Frank

Rechtsanwalt Dr. iur. Rainer Frank

Fon: 030-31 86 85 83

E-Mail: ombudsmann-gewobag@fs-pp.de
Internetseite

Zusätzlich können Sie Ihre Hinweise an den Ombudsmann auch über das FS-PP BKMS® System abgeben. Damit besteht ein weiterer Kommunikationsweg zum Ombudsmann, der die Vertraulichkeit und, wenn gewünscht, auch die Anonymität auf technisch höchstem und zertifiziertem Standard sicherstellt. Dieses System ist technisch so gesichert, dass keine Rückverfolgbarkeit besteht. Sie können sich hier einen geschützten Postkasten einrichten, welcher eine sichere Kommunikation mit dem Ombudsmann ermöglicht. Sie brauchen weder Ihre Identität preisgeben, noch Befürchtungen haben, dass diese aufgedeckt wird.

Zur Nutzung des BKMS, bitte hier klicken: