Ein Erwachsener hebt ein Kind in einem Karton hoch, während eine andere Person daneben steht und lächelt. Im Hintergrund sind ein Kleiderständer mit verschiedenen Kleidungsstücken und eine grüne Topfpflanze zu sehen. Der Raum ist hell und minimalistisch eingerichtet.

Wohnungswechsel

Von Zuviel zu Genau-Richtig
Wohnungsverkleinerung leicht gemacht

Ihre Wohnung ist zu groß geworden – weil die Kinder ausgezogen sind, sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder Sie beruflich viel unterwegs sind? Ab dem 1. September 2025 unterstützt die Gewobag Sie beim Wechsel in eine kleinere, besser passende Wohnung.

Warum ein Wechsel in eine kleinere Wohnung?

Wohnbedürfnisse ändern sich. Was früher ideal war, kann heute zu groß oder unpraktisch sein. Mit unserem Wohnungswechsel-Angebot unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer kleineren, besser passenden Wohnung innerhalb unseres Wohnungsbestands. Das entlastet Sie und hilft sogar dabei, den Wohnraum in Berlin effizienter zu nutzen.

Eine Person steht in einem Raum, der möglicherweise renoviert wird. Sie trägt lässige Kleidung, darunter ein rosafarbenes Hemd und Jeans, und stützt sich mit einer Hand auf eine Leiter. Im Hintergrund ist eine teilweise verputzte Wand zu sehen, zusammen mit einem Fenster, das natürliches Licht hereinlässt. Ein Holzkiste und Werkzeug sind ebenfalls im Raum.

Ihre Vorteile:

  • Passende Wohnungsangebote: Sie bekommen von uns je nach Verfügbarkeit bis zu drei passende Wohnungsangebote innerhalb von zwölf Monaten zugeschickt. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Wohnung für Sie in Frage kommt, und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
  • Faire Miete: Der monatliche Mietpreis der neuen Wohnung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (ohne Neuvermietungszuschlag) bzw. den geltenden Förderbestimmungen.
  • Keine doppelte Miete: Durch einen zeitlich abgestimmten Umzug zahlen Sie keine doppelte Miete.
  • Mieterlass möglich: MieterInnen mit geringem Einkommen können beim Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch die Gewobag.

Wer kann mitmachen?

Alle aktuellen MieterInnen der Gewobag, die sich um mindestens ein Zimmer und 10 m² in der Wohnungsgröße verkleinern möchten.*

Und so geht’s:

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte:

Das Service-Center der Gewobag
Telefon: 030 4708-4000
Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung.

Jetzt verkleinern. Und wieder genau richtig wohnen.

* Die neue, kleinere Wohnung muss nachhaltig für die MieterInnen leistbar sein, d. h. die Miete darf maximal ein Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens ausmachen. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.

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Mehr Informationen

Wohnungswechsel: Fragen und Antworten

Das Angebot ermöglicht einen unkomplizierten Umzug in eine kleinere, besser passende freie Wohnung innerhalb des Bestands der Gewobag.

Nicht berücksichtigt werden können der Wunsch nach einer Wohnungsvergrößerung oder Wohnungsangebote außerhalb des Bestands der Gewobag. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.

Alle HauptmieterInnen bei der Gewobag, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m² verkleinern möchten. Außerdem noch wichtig: Für die aktuell bewohnte Wohnung gilt keine Mindestmietdauer mehr und die Miethöhe der neuen Wohnung ist von Ihnen nachhaltig leistbar.

Liegt kein Verkleinerungswunsch vor, gilt für Ihre aktuelle Wohnung noch eine Mindestmietdauer oder ist die neue Miete von Ihnen nicht nachhaltig leistbar, ist ein Wechsel leider nicht möglich. Das gilt auch, wenn im Falle einer Wohnungsverkleinerung eine Überbelegung der neuen Wohnung droht (wenn bspw. 3 Personen in eine 2-Zimmer-Wohnung wechseln wollen).

Voraussetzung ist eine Verkleinerung um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m². Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten – ohne einen sonst fälligen Neuvermietungszuschlag. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.

Ein passendes, kleineres Zuhause kann den Alltag spürbar erleichtern. Das Wohnungswechsel-Angebot unterstützt Sie dabei.

Wenn Sie wechseln wollen, wenden Sie sich gerne an das Service-Center der Gewobag:

Fon: 030 4708-4000

Bitte halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit.

Service-Zeiten:
Montag bis Freitag
8:00 bis 15:00 Uhr

Nein, ein WBS ist nicht erforderlich, um sich für das Wohnungswechsel-Angebot der Gewobag anzumelden.

Bitte teilen Sie uns das mit. Denn: In diesem Fall können Sie zwar selbstverständlich einen Wechselwunsch anmelden, könnten aber seitens der Gewobagkeine Sozialwohnungen angeboten bekommen bzw. auch keine solche Wohnung anmieten.

Liegt Ihr Haushaltseinkommen im Bereich zwischen WBS 100 und WBS 220, kann ein einmaliger Erlass von bis zu zwei Nettokaltmieten der neuen Wohnung gewährt werden. Betriebskosten sind davon ausgenommen und fallen ab Vertragsbeginn an. Hier geht es zum WBS-Rechner!

Innerhalb von zwölf Monaten erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote. Passt eines für Sie, wird der Wohnungswechsel so koordiniert, dass für Sie keine doppelte Mietbelastung anfällt.

Beim Wohnungswechsel werden Ihnen passende Angebote aus dem Bestand der Gewobag vorgeschlagen. Dabei geht es um den Wechsel aus einer zu groß gewordenen Wohnung in eine kleinere Wohnung. Beim Wohnungstausch gibt es keine Einschränkungen und die Suche erfolgt eigenständig durch Sie auf dem Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.

Nein. Das Angebot ist freiwillig und abhängig von der individuellen Eignung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.