Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen und später im Datensatz mitzuteilen. Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.