Rauchwarnmelder
Unscheinbare Lebensretter - Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben.
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Unscheinbare Lebensretter - Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Berlin gesetzlich vorgeschrieben.
WeiterlesenRauchwarnmelder können Leben retten. Sie sorgen für mehr Sicherheit in Ihrer Wohnung, denn zirka 600 Menschen sterben ...
WeiterlesenDie Installation von Rauchwarnmeldern ist in § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) festgeschrieben. Neubauten, die a...
WeiterlesenGemäß § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) müssen Aufenthaltsräume und Flure, über die Rettungswege von Aufent...
WeiterlesenDie von den MieterInnen installierten Geräte dürfen montiert bleiben. Die neuen Rauchwarnmelder werden in so einem Fal...
WeiterlesenDie MieterInnen sind entsprechend der Regelung von § 48 Abs. 4 Bauordnung für Berlin verpflichtet, die Betriebsbereits...
WeiterlesenSollten Sie persönlich nicht in der Lage sein, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, so nehmen ...
WeiterlesenBei Bedarf kann das Gerät für kurze Zeit deaktiviert werden, z. B. wenn Sie in Ihrer Wohnung staub- und rauchintensive...
WeiterlesenBei einer Funktions- oder Batteriestörung des Rauchwarnmelders kontaktieren Sie bitte das Service-Center der Gewobag. D...
WeiterlesenIm Rauchwarnmelder ist eine 3V-Lithiumbatterie fest eingebaut. Die Lebensdauer beträgt max. 10,5 Jahre. Eine Batteriest...
WeiterlesenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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