Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in § 48 Abs. 4 BauO Bln (Bauordnung Berlin) festgeschrieben. Neubauten, die ab dem 01.01.2017 fertiggestellt sind, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In allen anderen Wohnungen müssen bis zum 31.12.2020 Rauchwarnmelder nachgerüstet werden.