Was passiert mit den Rauchwarnmeldern, die von den MieterInnen eingebaut wurden?

Die von den MieterInnen installierten Geräte dürfen montiert bleiben. Die neuen Rauchwarnmelder werden in so einem Fall parallel angebracht. Nur so ist gewährleistet, dass genormte und zugelassene Produkte im Einsatz sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Demontage der mietereigenen Geräte notwendig.
Sie können Ihre eigenen Geräte allerdings auch demontieren, wenn Sie es möchten.