Eine Gruppe von sechs Personen steht in einem Raum. Sie halten verschiedenfarbige Schilder mit den Aufschriften: "Demokratie", "Fakten", "Neue Partnerschaft für mehr Medienkompetenz!", "Meinungsbildung" und "News". Hinter ihnen hängen eine Uhr und eine Tafel.

Soziale Verantwortung

Die Gewobag setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte gewahrt und Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die von Sicherheit und Gleichberechtigung geprägt sind. Wir stärken das Gemeinschaftsgefühl unserer über 130.000 Mietenden, indem wir Orte der Begegnung schaffen, und stellen bezahlbaren Wohnraum bereit, um den Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten und das Konzept der sozialen Durchmischung zu unterstützen.

Als modernes Unternehmen kümmern wir uns um das Wohl unserer Mitarbeitenden, indem wir ihnen Programme zur Gesundheitsvorsorge, Weiterbildung und Entwicklung anbieten, die Diversität und Gleichberechtigung fördern. Im Anschluss erfahren sie mehr über unsere Richtlinien und Programme, die diese Ziele konkretisieren.

Soziale Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte

Im ersten Artikel der UN-Menschenrechtscharta heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Wir als Gewobag setzen uns für die Wahrung der Menschenrechte und insbesondere für den Schutz von Menschen durch sichere und gleichberechtigte Lebens- und Arbeitsbedingungen ein. In unserer Richtlinie zur sozialen Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte beschreiben wir eingehend, wie wir diese Grundsätze in unserer täglichen Arbeit einhalten und fördern.

Zu unserer Richtlinie zur sozialen Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte

Förderung von Gesundheit und Sicherheit

Die Wahrnehmung unserer Betreiberverantwortung spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mietenden, Mitarbeitenden und aller anderen Menschen, die mit uns in Berührung kommen. Die Betreiberverantwortung ist die Pflicht eines Wohnungsbauunternehmens, für die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwaltung seiner Liegenschaften zu sorgen, und bezieht sich nicht nur auf die Belange des Gesundheitsschutzes, sondern auch auf die des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Wir haben uns vorgenommen, alle Gefahren, die von der Bewirtschaftung unserer Liegenschaften ausgehen, frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Wir haben weitreichende öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeiten und eine ganze Reihe von Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten. Sie beziehen sich insbesondere auf:

  • Abfallentsorgung (Bau- und Siedlungsabfälle)
  • Allgemeine Verkehrssicherung
  • Betrieb technischer Anlagen (Brandmeldezentralen, Rauchmelder etc.)
  • Brandschutz
  • Energetische Anforderungen nach dem GEG
  • Prüfung und Betrieb von Feuerstätten
  • Räumung und Streuung bei Eis, Glätte und Schnee
  • Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten einschl. Kampfmitteln
  • Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen
  • Trinkwasserversorgung und Legionellenprüfung
  • Umgang mit Gebäudeschadstoffen, insbesondere Asbest
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöltanks), Kältemitteln (Klimaanlagen) etc.

Mit dem Ziel, die Wohnqualität kontinuierlich zu erhöhen und durch regelmäßige Instandhaltungsarbeiten und Inspektionen alle Risiken zu minimieren, haben wir verschiedene Unternehmensprozesse zu den einzelnen Aspekten der Betreiberverantwortung entwickelt. Das „Handbuch Betreiberverantwortung“ gibt den Rahmen für diese Abläufe vor und beschreibt die festgelegte Organisationsstruktur. Der Bereichsleiter Bestand/Operations trägt die Betreiberverantwortung für die Liegenschaften auf der Grundlage der Prozesse und Instrumente, die ihm das kaufmännische Bestandsmanagement dafür zur Verfügung gestellt hat. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte der zuständigen Organisationseinheiten werden regelmäßig zu diesen Prozessen und ihren fachlichen und rechtlichen Grundlagen geschult, um sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen zu können.

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Mehr Informationen

Weitere Maßnahmen zur Erfüllung unserer Betreiberpflichten:

  • Beauftragung spezialisierter Fachfirmen
  • Etablierung klarer interner Reportingstrukturen einschl. der Erstellung von Risikoberichten
  • Interne Kontrollen und fortlaufende Optimierung der Prozesse und Organisationsanweisungen auf Basis der Informationen von externen Schadstoffbeauftragten und spezialisierten RechtsanwältInnen

Durch klar definierte Prozesse gewährleisten wir die fortlaufende effiziente Erfüllung unserer Betreiberpflichten. Zu diesem Zweck dokumentieren wir alle wichtigen Arbeitsabläufe im Prozessmanagement wie zum Beispiel im Hinblick auf die Wartung, Verkehrssicherung und Schadensmeldung sowie die damit verbundenen Abhilfemaßnahmen. Alle Risiken, die im Zusammenhang mit unseren Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten stehen, werden von uns im Rahmen des Risikomanagements erfasst, bewertet und regelmäßig überprüft. Unsere Leistungen in diesem Bereich analysieren wir kontinuierlich, indem wir verschiedene Kennzahlen (unter anderem zu Schadensursachen und Wartungsmaßnahmen) überwachen.

Für alle besonders risikobehafteten Bereiche hat die Gewobag spezialisierte Ingenieurbüros beauftragt. Neben unseren Beauftragten für die Legionellenprüfung und Schadstoffbeseitigung sind externe ExpertInnen für das Aufzugs-, Baum- und Schimmelmanagement tätig. Sie führen regelmäßig Kontrollen wie bspw. Legionellenprüfungen und Asbestbeprobungen durch.

Wenn es trotz dieser Maßnahmen doch einmal zur Beeinträchtigung von Personen kommen sollte, führen wir umfassende Untersuchungen durch und ergreifen Korrekturmaßnahmen, um das Auftreten weiterer Vorfälle zu verhindern.

Früher wurden in Gebäuden oft gesundheitsgefährdende Materialien wie bspw. Asbest verbaut, weil ihre schädlichen Wirkungen damals noch nicht bekannt waren. Heute besteht ein wichtiger Teil der Betreiberverantwortung darin, diese Gebäudeschadstoffe zu beseitigen und die dabei entstehenden gefährlichen Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Gewobag hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Schadstoffe, insbesondere den verbauten Asbest, aus ihren Gebäuden und Wohneinheiten zu entfernen. Außerdem wollen wir jährlich mindestens 1.000 Wohnungen vom Asbestverdacht befreien, um ein gesundes Wohnumfeld zu schaffen. Dies erreichen wir durch negative Asbestbeprobungen oder Asbestbeseitigungen im Rahmen von Einzelwohnungssanierungen. In unserem Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht legen wir jährlich die Zahl der vom Asbestverdacht befreiten Wohnungen und die Höhe der damit verbundenen Ausgaben offen.

Die Gewobag hat sich vorgenommen, die Aufgabe „Schadstoffbeseitigung“ aufgrund ihrer hohen gesundheitlichen Relevanz noch stärker in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zweck hat sie eine Organisationsstruktur entwickelt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Sie umfasst u. a. die Einrichtung und Pflege einer detaillierten Schadstoffdatenbank, die Ernennung eines internen Gefahrstoffkoordinators und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros, die als externe Schadstoffbeauftragte fungieren.

Vielfalt unserer Belegschaft

Wir stehen als Unternehmen gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden für die ganze Vielfalt Berlins und sind davon überzeugt, dass die Vielfalt unserer Belegschaft eine Bereicherung und die Grundlage unseres Erfolges ist. Wir bringen allen Menschen Wertschätzung entgegen und behandeln sie mit Respekt – ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft und Zugehörigkeit, ihrer religiösen, politischen und sonstigen Anschauungen, ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer sexuellen Identität, ihrer Behinderung und ihrer nationalen oder sozialen Herkunft und Sprache. Außerdem haben wir uns dazu verpflichtet, Chancengleichheit zu gewährleisten.

Zu unserer Richtlinie Mitarbeitende und Diversität

Programm zur Gleichstellung der Geschlechter

Wir von der Gewobag setzen uns aktiv für die Gleichstellung der Geschlechter ein und haben zu diesem Zweck ein umfassendes Programm zur Förderung unserer Mitarbeiterinnen ins Leben gerufen, das unter anderem Themenfelder wie Karrierechancen und die Vergütung beinhaltet.

Im Rahmen regelmäßiger Aktualisierungen dieses Programms analysieren wir detailliert die geschlechtsspezifischen Aspekte unserer Beschäftigungsstruktur einschließlich der Vergütungsgruppen, Befristungen und Teilzeitbeschäftigungen. Von den Ergebnissen dieser Analysen leiten wir konkrete Fördermaßnahmen ab.

In diesem Zusammenhang setzen wir Initiativen um, die eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf gewährleisten und unseren Mitarbeitenden zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Zudem wurde seit 2025 eine Anti-Diskriminierungsschulung in den Katalog der jährlichen Pflichtschulungen aufgenommen, um das Bewusstsein für Diversität und Diskriminierungsfragen zu stärken. Außerdem haben wir uns vorgenommen, den Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in Bereichen, in denen sie traditionell unterrepräsentiert sind, schrittweise auf 50 Prozent zu erhöhen.

Um transparent darüber zu kommunizieren, welche Fortschritte wir bei unseren Bemühungen um eine Gleichstellung der Geschlechter bereits gemacht haben, weisen wir in unserem jährlichen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht die wichtigsten Schlüsselkennzahlen in dieser Hinsicht aus, wie etwa den Anteil von Frauen an unserer Belegschaft und Führungsriege, die Geschlechterverteilung in den tariflichen Entgeltgruppen sowie die Mediane der Jahresgesamtvergütung von Frauen und Männern.

Vereinigungsfreiheit

In ihrer Richtlinie Vereinigungsfreiheit bekennt sich die Gewobag zur Einhaltung aller landes- und EU-weiten Bestimmungen zu den Rechten von Arbeitnehmenden einschließlich des Rechts auf Bildung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen spezielle Bestimmungen zu diesem Thema.