Mehr Chancen: geförderte Wohnungen auch für mittlere Einkommensgruppen
Wichtig zu wissen: Seit 2025 wird mit dem WBS 220 ein neuer Wohnberechtigungsschein vergeben, der sich gezielt an Menschen mit mittlerem Einkommen richtet. Der potenzielle EmpfängerInnenkreis für einen Wohnberechtigungsschein hat sich dadurch merklich vergrößert. Mit dem WBS 220 haben rund 60 Prozent der BerlinerInnen die Chance auf eine geförderte Wohnung – in einigen Familienkonstellationen können sogar Gutverdiener profitieren.


Aktuelle Angebote für Ihr Budget – mit dem neuen WBS 220
Eine geförderte Wohnung im Szenekiez Prenzlauer Berg oder in Wassernähe? Mit dem neuen WBS 220 erhalten Haushalte mit mittlerem Einkommen attraktive Möglichkeiten. Schauen Sie sich um: Die Gewobag errichtet aktuell Wohnungen in ihren Spandauer Großprojekten Das Neue Gartenfeld und WATERKANT Berlin, an der Wendenschloßstraße in Köpenick oder in der Diesterwegstraße in Prenzlauer Berg. Bei Interesse können Sie sich unverbindliche über die Kontaktformulare auf den Seiten eintragen und werden zum Vermietungsbeginn informiert.
Zeitweilig gibt es auch einzelne WBS 220 Wohnungsangebote.
Der Wohnberechtigungsschein – mehr Chancen als Sie vielleicht denken
Mit mehr als 75.000 Wohnungen bieten wir zahlreichen BerlinerInnen ein Zuhause und freuen uns, dabei stetig neue MieterInnen willkommen zu heißen. Für die Vermietung ist bei der Gewobag ein Instrument von überragender Bedeutung: der Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, zu denen auch die Gewobag zählt, behalten 63 Prozent ihrer jährlichen Wiedervermietungen im Bestand den InhaberInnen eines Wohnberechtigungsscheins vor. Zudem ist auch der Bezug von landeseigenen Neubauwohnungen größtenteils nur mit einem WBS möglich. Anders ausgedrückt: Ein WBS kann die Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum WBS finden Sie in den FAQs auf dieser Seite. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.

WBS-Check – habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Der folgende WBS-Check soll Ihnen eine unverbindliche Auskunft geben, ob sich aus Ihrer Einkommenssituation ein WBS-Anspruch ableiten könnte. Diese Berechnung ist selbstverständlich ohne Gewähr und kann von dem Ergebnis des zuständigen Wohnamtes abweichen.
