Eine Familie sitzt gemeinsam auf einem grauen Sofa und schaut auf einen Laptop. Der Raum ist hell und gemütlich, mit einer weißen Backsteinwand im Hintergrund. Regale mit dekorativen Gegenständen und eine Küchenecke sind sichtbar. Alle tragen entspannte Freizeitkleidung und blicken konzentriert auf einen Bildschirm.Eine Familie sitzt gemeinsam auf einem grauen Sofa und schaut auf einen Laptop. Der Raum ist hell und gemütlich, mit einer weißen Backsteinwand im Hintergrund. Regale mit dekorativen Gegenständen und eine Küchenecke sind sichtbar. Alle tragen entspannte Freizeitkleidung und blicken konzentriert auf einen Bildschirm.
Wohnungen für Ihr Budget

Wohnberechtigungsschein

Mehr Chancen: geförderte Wohnungen auch für mittlere Einkommensgruppen

Wichtig zu wissen: Seit 2025 wird mit dem WBS 220 ein neuer Wohnberechtigungsschein vergeben, der sich gezielt an Menschen mit mittlerem Einkommen richtet. Der potenzielle EmpfängerInnenkreis für einen Wohnberechtigungsschein hat sich dadurch merklich vergrößert. Mit dem WBS 220 haben rund 60 Prozent der BerlinerInnen die Chance auf eine geförderte Wohnung – in einigen Familienkonstellationen können sogar Gutverdiener profitieren.

 Ein Paar sitzt auf einem Sofa und betrachtet gemeinsam einen Laptop. Auf dem Tisch im Vordergrund stehen Blumen und eine Schreibtischunterlage mit einem Stift.
Das Bild zeigt eine Luftaufnahme eines modernen Wohngebietes am Wasser. Mehrere fünfstöckige Gebäude mit begrünten Dächern und Solarmodulen sind von Bäumen umgeben und bilden einen harmonischen Viertel. Im Hintergrund verläuft ein Fluss, auf dem Segelboote fahren, und am gegenüberliegenden Ufer sind weitere Gebäude und eine Baumreihe zu sehen. Die Umgebung wirkt lebendig und gut integriert in die Natur.

Aktuelle Angebote für Ihr Budget – mit dem neuen WBS 220

Eine geförderte Wohnung im Szenekiez Prenzlauer Berg oder in Wassernähe? Mit dem neuen WBS 220 erhalten Haushalte mit mittlerem Einkommen attraktive Möglichkeiten. Schauen Sie sich um: Die Gewobag errichtet aktuell Wohnungen in ihren Spandauer Großprojekten Das Neue Gartenfeld und WATERKANT Berlin, an der Wendenschloßstraße in Köpenick oder in der Diesterwegstraße in Prenzlauer Berg. Bei Interesse können Sie sich unverbindliche über die Kontaktformulare auf den Seiten eintragen und werden zum Vermietungsbeginn informiert.
Zeitweilig gibt es auch einzelne WBS 220 Wohnungsangebote.

Der Wohnberechtigungsschein – mehr Chancen als Sie vielleicht denken

Mit mehr als 75.000 Wohnungen bieten wir zahlreichen BerlinerInnen ein Zuhause und freuen uns, dabei stetig neue MieterInnen willkommen zu heißen. Für die Vermietung ist bei der Gewobag ein Instrument von überragender Bedeutung: der Wohnberechtigungsschein (WBS).

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, zu denen auch die Gewobag zählt, behalten 63 Prozent ihrer jährlichen Wiedervermietungen im Bestand den InhaberInnen eines Wohnberechtigungsscheins vor. Zudem ist auch der Bezug von landeseigenen Neubauwohnungen größtenteils nur mit einem WBS möglich. Anders ausgedrückt: Ein WBS kann die Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum WBS finden Sie in den FAQs auf dieser Seite. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.

WBS-Check – habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Der folgende WBS-Check soll Ihnen eine unverbindliche Auskunft geben, ob sich aus Ihrer Einkommenssituation ein WBS-Anspruch ableiten könnte. Diese Berechnung ist selbstverständlich ohne Gewähr und kann von dem Ergebnis des zuständigen Wohnamtes abweichen.

Der WBS ist ein wichtiges Instrument der Wohnraumförderung in Berlin, das Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen soll. Der WBS dokumentiert, dass die Einkommensgrenzen zur Anmietung von sozial gefördertem Wohnraum eingehalten werden. Dabei gibt es unterschiedliche WBS-Arten mit variierenden Einkommensgrenzen.
Geförderte Wohnungen zeichnen sich häufig durch Mieten unterhalb des marktüblichen Niveaus aus. Inhaber eines WBS haben die Möglichkeit, sich auf diese geförderten Wohnungen zu bewerben, wobei jedoch kein Anspruch auf eine geförderte Wohnung besteht. Insbesondere Familien können von der Möglichkeit profitieren, einen WBS für mehrere Personen zu beantragen. Erfreulicherweise ist die Beantragung des WBS gebührenfrei.

Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger. Drittstaatsangehörige können ebenfalls einen WBS beantragen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr vorliegt. Antragsstellende müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, nach Berlin zu ziehen.

Das wesentliche Kriterium für die WBS-Erteilung ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf. Manche Einkommensarten, wie bspw. Kindergeld, bleiben bei der Berechnung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt. Zudem können Werbungskosten und weitere Abgaben (bspw. Unterhaltsleistungen) abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Grenzen des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens sind wie folgt gestaffelt:

WBS-VarianteWBS 100WBS 140WBS 160WBS 180WBS 220
Ein-Personen-Haushalt12.000 €16.800 €19.200 €21.600 €26.400 €
Zwei-Personen-Haushalt18.000 €25.200 €28.800 €32.400 €39.600 €
Drei-Personen-Haushalt22.100 €30.940 €35.360 €39.780 €48.620 €
Vier-Personen-Haushalt26.200 €36.680 €41.920 €47.160 €57.640 €
Fünf-Personen-Haushalt30.300 €42.420 €48.480 €54.540 €66.660 €
Kinderzugschlag pro Kind500 €700 €800 €900 €1.100 €

Der WBS 220 wird seit Februar 2025 in Berliner Bezirksämtern ausgestellt. Durch seine Einführung wird der Kreis der WBS-Anspruchsberechtigten stark ausgeweitet. Der folgenden Tabelle können Sie nochmal detailliert entnehmen, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen WBS 220 hat. Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze, indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (E) und Kindern (K) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 € und für jedes weitere Kind um 10.120 €.

Haushalt ZusammensetzungNur ErwachseneEin Kind Zwei KinderDrei KinderVier Kinder
Ein-Personen-Haushalt26.400 € (1E)
Zwei-Personen-Haushalt39.600 € (2E)40.700 € (1E 1K)
Drei-Personen-Haushalt48.620 € (3E)49.720 € (2E 1K)50.820 € (1E 2K)
Vier-Personen-Haushalt57.640 € (4E)58.740 € (3E 1K)59.840 € (2E 2K)60.940 € (1E 3K)
Fünf-Personen-Haushalt66.660 € (5E)67.760 € (4E 1K)68860 € (3E 2 K)69960 € (2E 3K)71.060 € (1E 4K)

Es gibt gesonderte WBS für Personen mit besonderen Bedürfnissen, z.B. schwerbehinderte Personen oder Familien in unzureichenden Wohnverhältnissen. Personen mit einem Alter von über 65 Jahren erhalten ebenfalls einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, wenn Sie eine unterbelegte Mietwohnung freimachen.
Voraussetzungen: Für diesen speziellen WBS muss der Hauptwohnsitz mindestens ein Jahr in Berlin sein. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch die Beantragung eines WBS mit besonderem Wohnbedarf Ihre Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiter erhöhen.

Grundsätzlich soll in einer geförderten Wohnung je ein Raum für jedes Haushaltsmitglied zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Paar mit zwei Kindern eine Vierzimmer-Wohnung beziehen. Eine Ausnahme besteht bei Ein-Personen-Haushalten, welche auch Sozialwohnungen mit zwei Zimmern beziehen dürfen, vorausgesetzt, dass eine Wohnfläche von 50m2 nicht überschritten wird. Härtefälle und weitere Umstände können ebenfalls eine Überschreitung der zulässigen Wohnungsgröße rechtfertigen.

Der Antrag ist beim zuständigen Wohnungsamt des Berliner Bezirks zu stellen, in dem der Bewerber wohnt. Bewerber von außerhalb Berlins können bei allen Berliner Wohnungsämtern einen Antrag stellen.
Mittlerweile kann der WBS-Antrag neben dem Postweg auch direkt online gestellt werden.

Wo Sie Ihren WBS beantragen können, erfahren Sie der entsprechenden Website des Berliner Senats.

Ein WBS ist ein Jahr gültig.
Wichtig: Der WBS muss bei Mietvertragsbeginn noch gültig sein.
Nach erfolgreicher Bewerbung auf eine geförderte Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, den Original-WBS des Mieters einzubehalten.