Der Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine Bescheinigung des Wohnungsamts. Er zeigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Seit Februar 2025 gibt es zusätzlich den WBS 220 für Haushalte mit mittlerem Einkommen: Je nach Haushaltsgröße liegt die Grenze zwischen 26.400 Euro im Jahr (eine Person) und 57.640 Euro im Jahr (vier Personen). Damit haben rund 60 Prozent der BerlinerInnen die Chance auf eine geförderte Wohnung. Prüfen Sie hier unverbindlich, ob das auf Sie zutrifft, und sehen Sie, welche Wohnungen aktuell verfügbar sind.
WBS-Check – habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Der WBS-Check zeigt Ihnen in wenigen Minuten, ob ein WBS für Sie infrage kommt – kostenlos und unverbindlich. Die Berechnung ist eine Orientierung. Ob und welchen WBS Sie erhalten, entscheidet ausschließlich das Wohnungsamt Ihres Bezirks.
Aktuelle Angebote für Ihr Budget – mit dem neuen WBS 220
Eine geförderte Wohnung in Wassernähe oder im Neubau? Mit dem WBS 220 kommen dafür auch Haushalte mit mittlerem Einkommen infrage. Schauen Sie sich um: Die Gewobag errichtet aktuell Wohnungen in ihren Spandauer Großprojekten Das Neue Gartenfeld und WATERKANT Berlin und an der Wendenschloßstraße in Köpenick.
Mehr Chancen: geförderte Wohnungen auch für mittlere Einkommensgruppen
Wichtig zu wissen: Seit 2025 wird mit dem WBS 220 ein neuer Wohnberechtigungsschein vergeben, der sich gezielt an Menschen mit mittlerem Einkommen richtet. Der potenzielle EmpfängerInnenkreis für einen Wohnberechtigungsschein hat sich dadurch merklich vergrößert. Mit dem WBS 220 haben rund 60 Prozent der BerlinerInnen die Chance auf eine geförderte Wohnung – Auch Haushalte mit höherem mittlerem Einkommen können Anspruch haben – zum Beispiel Familien mit Kindern..
Der Wohnberechtigungsschein – mehr Chancen als Sie vielleicht denken
Mit rund 76.000 Wohnungen bieten wir zahlreichen BerlinerInnen ein Zuhause und freuen uns, dabei stetig neue MieterInnen willkommen zu heißen. Für die Vermietung ist bei der Gewobag ein Instrument von überragender Bedeutung: der Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, zu denen auch die Gewobag zählt, behalten 63 Prozent ihrer jährlichen Wiedervermietungen im Bestand den InhaberInnen eines Wohnberechtigungsscheins vor. Zudem ist auch der Bezug von landeseigenen Neubauwohnungen größtenteils nur mit einem WBS möglich. Anders ausgedrückt: Ein WBS kann die Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt erhöhen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum WBS finden Sie in den FAQs auf dieser Seite. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Berliner Senats. Dort können Sie auch direkt einen WBS-Antrag stellen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein
Der WBS ist ein wichtiges Instrument der Wohnraumförderung in Berlin, das Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen soll. Der WBS dokumentiert, dass die Einkommensgrenzen zur Anmietung von sozial gefördertem Wohnraum eingehalten werden. Dabei gibt es unterschiedliche WBS-Arten mit variierenden Einkommensgrenzen. Geförderte Wohnungen zeichnen sich häufig durch Mieten unterhalb des marktüblichen Niveaus aus. Inhaber eines WBS haben die Möglichkeit, sich auf diese geförderten Wohnungen zu bewerben, wobei jedoch kein Anspruch auf eine geförderte Wohnung besteht. Insbesondere Familien können von der Möglichkeit profitieren, einen WBS für mehrere Personen zu beantragen. Erfreulicherweise ist die Beantragung des WBS gebührenfrei.
Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger. Drittstaatsangehörige können ebenfalls einen WBS beantragen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr vorliegt. Antragsstellende müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, nach Berlin zu ziehen.
Entscheidend ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr. Liegt es unter der Grenze der jeweiligen WBS-Art, kommt ein WBS infrage. Kindergeld zählt nicht mit, Werbungskosten und Unterhaltsleistungen können abgezogen werden.
Das wesentliche Kriterium für die WBS-Erteilung ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf. Manche Einkommensarten, wie bspw. Kindergeld, bleiben bei der Berechnung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt. Zudem können Werbungskosten und weitere Abgaben (bspw. Unterhaltsleistungen) abgezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Grenzen des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens pro Jahr sind wie folgt gestaffelt:
WBS-Variante
WBS 100
WBS 140
WBS 160
WBS 180
WBS 220
Ein-Personen-Haushalt
12.000 €
16.800 €
19.200 €
21.600 €
26.400 €
Zwei-Personen-Haushalt
18.000 €
25.200 €
28.800 €
32.400 €
39.600 €
Drei-Personen-Haushalt
22.100 €
30.940 €
35.360 €
39.780 €
48.620 €
Vier-Personen-Haushalt
26.200 €
36.680 €
41.920 €
47.160 €
57.640 €
Fünf-Personen-Haushalt
30.300 €
42.420 €
48.480 €
54.540 €
66.660 €
Kinderzugschlag pro Kind
500 €
700 €
800 €
900 €
1.100 €
Alle Werte gelten pro Jahr. Der WBS-Check rechnet dagegen mit Ihrem monatlichen Einkommen – tragen Sie dort also Ihr Einkommen pro Monat ein.
Der WBS 220 ist eine Variante des Berliner Wohnberechtigungsscheins für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Er wird seit Februar 2025 von den Berliner Wohnungsämtern ausgestellt und erlaubt die Bewerbung auf geförderte Wohnungen mit höheren Einkommensgrenzen als der WBS 100 bis 180.
Durch seine Einführung wird der Kreis der WBS-Anspruchsberechtigten stark ausgeweitet. Der folgenden Tabelle können Sie nochmal detailliert entnehmen, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen WBS 220 hat. Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze, indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (E) und Kindern (K) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 € und für jedes weitere Kind um 10.120 €.
Verfügbares Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr
Haushalt Zusammensetzung
Nur Erwachsene
Ein Kind
Zwei Kinder
Drei Kinder
Vier Kinder
Ein-Personen-Haushalt
26.400 € (1E)
Zwei-Personen-Haushalt
39.600 € (2E)
40.700 € (1E 1K)
Drei-Personen-Haushalt
48.620 € (3E)
49.720 € (2E 1K)
50.820 € (1E 2K)
Vier-Personen-Haushalt
57.640 € (4E)
58.740 € (3E 1K)
59.840 € (2E 2K)
60.940 € (1E 3K)
Fünf-Personen-Haushalt
66.660 € (5E)
67.760 € (4E 1K)
68.860 € (3E 2 K)
69.960 € (2E 3K)
71.060 € (1E 4K)
Alle Werte gelten pro Jahr. Der WBS-Check rechnet dagegen mit Ihrem monatlichen Einkommen – tragen Sie dort also Ihr Einkommen pro Monat ein.
Es gibt gesonderte WBS für Personen mit besonderen Bedürfnissen, z.B. schwerbehinderte Personen oder Familien in unzureichenden Wohnverhältnissen. Personen mit einem Alter von über 65 Jahren erhalten ebenfalls einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, wenn Sie eine unterbelegte Mietwohnung freimachen. Voraussetzungen: Für diesen speziellen WBS muss der Hauptwohnsitz mindestens ein Jahr in Berlin sein. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch die Beantragung eines WBS mit besonderem Wohnbedarf Ihre Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiter erhöhen.
Grundsätzlich soll in einer geförderten Wohnung je ein Raum für jedes Haushaltsmitglied zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann ein Paar mit zwei Kindern eine Vierzimmer-Wohnung beziehen. Eine Ausnahme besteht bei Ein-Personen-Haushalten, welche auch Sozialwohnungen mit zwei Zimmern beziehen dürfen, vorausgesetzt, dass eine Wohnfläche von 50 m² nicht überschritten wird. Härtefälle und weitere Umstände können ebenfalls eine Überschreitung der zulässigen Wohnungsgröße rechtfertigen.
Sie beantragen den WBS beim Wohnungsamt Ihres Bezirks – schriftlich oder online über service.berlin.de. Der Antrag ist gebührenfrei. Wer nach Berlin zieht, kann den Antrag bei jedem Berliner Wohnungsamt stellen.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnungsamt des Berliner Bezirks zu stellen, in dem der/die BewerberIn wohnt. BewerberInnen von außerhalb Berlins können bei allen Berliner Wohnungsämtern einen Antrag stellen. Mittlerweile kann der WBS-Antrag neben dem Postweg auch direkt online gestellt werden.
Wo Sie Ihren WBS beantragen können, erfahren Sie der entsprechenden Website des Berliner Senats.
Ein WBS ist ein Jahr gültig. Wichtig: Der WBS muss bei Mietvertragsbeginn noch gültig sein. Nach erfolgreicher Bewerbung auf eine geförderte Wohnung ist der Vermieter verpflichtet, den Original-WBS des Mieters einzubehalten.
Nein. Sie können sich auf eine geförderte Wohnung bewerben, während Ihr Antrag noch läuft. Der WBS muss zum Beginn des Mietvertrags vorliegen.
Nein. Ein WBS ist die Voraussetzung, um sich auf geförderte Wohnungen zu bewerben. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet er nicht.
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