Ihre Mieterhöhung liegt gemäß § 558 Abs. 3 BGB, dem „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin“, der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ Berlins sowie den Vorgaben des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes vom 24.11.2015 im gesetzlichen Rahmen.