Bin ich zur Duldung des Einbaus verpflichtet?

Ja. Der § 4 Satz (2) der Heizkostenverordnung regelt nicht nur die Pflicht zum Einbau von Verbrauchserfassungsgeräte seitens des Vermieters, sondern auch die Pflicht der Mieter diese Maßnahmen zu dulden. Zudem muss der Mieter alle Maßnahmen hinnehmen, die der Einsparung von Energie und Wasser dienen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.09.2011, Az.: VIII ZR 326/10). Dazu gehört auch die Duldung der Ausstattung mit o.g. Zählern lt. § 555d Abs. 1 BGB.