Balkone und Loggien dienen der Erholung und Entspannung – und sind nicht für die Lagerung von Sperrgut, Müll oder ähnlichem gedacht. Auch Wäsche darf lediglich innerhalb und nicht außerhalb bzw. oberhalb der Brüstung getrocknet werden. Blumenkästen und Katzengitter dürfen ebenfalls nicht außerhalb der Balkonmauer angebracht werden, die bauliche Substanz nicht beschädigen und das Fassadenbild nicht beeinträchtigen.
In der Wohnanlage ist das Grillen auf Grün- und Hofflächen generell verboten. Auf Balkonen, Loggien und Terrassen ist offenes Feuer, also der Betrieb von befeuerten Grillgeräten, Brennöfen, Feuerkörben und sonstigen offenen Feuerstellen untersagt. Hier geht es um Brandschutz und die Vermeidung von Rauchbelästigung. Elektrogrills sind erlaubt, wenn dadurch keine Schäden verursacht und Nachbarn nicht belästigt werden.