Für welche baulichen Maßnahmen benötige ich eine Genehmigung der Gewobag?

Alle Veränderungen an der baulichen Substanz der Mietsache sind grundsätzlich zustimmungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Mauerdurchbrüche, der Austausch einer Einbauküche oder einer Anlage zur Warmwasserbereitung, das Anbringen eines festen Sichtschutzes auf dem Balkon und die Installation einer Außensteckdose. Auch das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Gleiches gilt für das Verkleben von Isoliermaterialen oder Bodenbelägen.

Die Zustimmung des Vermieters beantragen Sie bitte schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.