Sie sollten mit Ihrem Vermieter grundsätzlich immer abstimmen, welche Veränderungen Sie ohne Zustimmung vernehmen dürfen und welche nicht. Aufgrund des Bauzustands kann das von Wohnung zu Wohnung variieren. Meist bedürfen solche Veränderungen, die der Mieter bei Auszug wieder rückstandslos entfernen kann und die nur einen geringfügigen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten, keiner Zustimmung. Hierunter fallen etwa das Anbringen von Hängeschränken, Lampen oder Gardinenstangen.