Für wen gilt der Mietspiegel nicht?

Ausgenommen sind Wohneinheiten mit folgenden Kriterien:

  • Wohnungen mit Mietpreisbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), also im sogenannten 1. Förderweg öffentlich geförderte Wohnungen.
  • Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2025 bezugsfertig geworden sind
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung