Haben Sie ein Mieterhöhungsverlangen gem. §§ 558 ff. BGB erhalten? Dann überprüfen wir gern, ob Ihnen ein befristeter Mietnachlass auf die Grundmiete zusteht. Wir richten uns nach den Vorgaben aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Leistbarkeitsversprechen“.
Für alle Berliner Mieterhaushalte, die in einem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg) wohnen, gibt es einen befristeten Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung. Bestimmte Voraussetzungen, wie Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein und die Wohnungsgröße, müssen dafür eingehalten werden.