Ich habe eine Grundmietenerhöhung und Änderung der Betriebskostenvorauszahlung erhalten. Darf beides zeitnah angepasst werden?

Ja, die Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung werden unabhängig voneinander angepasst. Es kann passieren, dass diese zeitlich nah beieinander liegen, da die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung die Wartefrist für Mieterhöhungen gemäß §§558 ff. BGB nicht auslöst. Dies teilen wir Ihnen immer in zwei separaten Schreiben mit.