Mieterhöhung nach Mietspiegel:
Eine Zustimmung unter Vorbehalt können wir nicht akzeptieren, da im rechtlichen Sinne keine Annahme unseres Angebotes zur Änderung des Vertragsverhältnisses damit verbunden ist. Bitte berücksichtigen Sie die Zustimmungsfrist. Nach Ablauf der Zustimmungsfrist beginnen wir mit den Klagevorbereitungen.