Ist die Begrenzung der Kaltmiete auf 27 Prozent meines Nettohaushaltseinkommens zeitlich befristet?

Wenn Ihre Miete gemäß unserem Leistbarkeitsversprechen auf 27 Prozent Ihres verfügbaren Einkommens gesenkt wurde, hat diese Senkung ein Jahr lang Gültigkeit. Sie müssen anschließend zeitnah (oder idealerweise schon vor Ablauf des Jahres) einen neuen Antrag bei uns stellen, um die Mietobergrenze beizubehalten.