Ist die Entlassung aus dem Mietvertrag mit Ausfüllen und Abschicken des Antrags erledigt?

Nein. Mieter haben generell keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter einer Vertragsentlassung zustimmt (Ausnahme Scheidung) – wir behalten uns deshalb vor, jeden Antrag individuell zu prüfen und zu entscheiden. Die Entlassung wird erst wirksam, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die beteiligten Parteien einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag unterzeichnet haben. Diesen senden wir Ihnen zu und benötigen ihn anschließend mit den Unterschriften aller Mieter zurück. Erst dann wird die Entlassung wirksam.