Sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, benötigen Sie für die Tierhaltung (zum Beispiel Hund, Katze) die Zustimmung des Wohnungsunternehmens. Ohne Zustimmung des Wohnungsunternehmens dürfen Kleintiere wie etwa Fische, Vögel oder Hamster gehalten werden, soweit sich die Art und Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Sofern es sich hier nicht exotische, giftige bzw. gefährliche Tiere handelt und keine wichtigen Gründe vorliegen, können Sie im Normalfall von einer Zustimmung des Vermieters ausgehen. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn entweder das Wohnobjekt oder die Nachbarn durch die Tierhaltung konkret gefährdet oder belästigt werden.
Sollte die Haustierhaltung genehmigungspflichtig sein, beantragen Sie bitte die Zustimmung des Vermieters schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.