Ist meine Wohnfläche zu groß?

Liegt Ihre Nettokaltmiete bei über 27 Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens, Ihre Wohnung allerdings über der zulässigen Fläche (Auflistung unten), berechnen wir 27 Prozent anteilig auf die zulässige Wohnungsgröße:

45 m² bei einem Einpersonenhaushalt;
60 m² bei einem Zweipersonenhaushalt;
75 m² bei einem Dreipersonenhaushalt;
85 m² bei einem Vierpersonenhaushalt;
zusätzlich 12 m² für jede weitere zum Haushalt gehörende Person.

(Wohnflächenobergrenzen nach Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln)

Falls Ihre Wohnung die für Sie zulässige Wohnungsgröße überschreitet, können Sie ebenfalls einen Wohnungswechsel oder einen Wohnungstausch in Erwägung ziehen (Siehe oben: „Haben Sie einen Wohnungswechsel oder einen Wohnungstausch in Erwägung gezogen?“).