Liegt Ihre Nettokaltmiete bei über 27 Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens, Ihre Wohnung allerdings über der zulässigen Fläche (Auflistung unten), berechnen wir 27 Prozent anteilig auf die zulässige Wohnungsgröße:
45 m² bei einem Einpersonenhaushalt;
60 m² bei einem Zweipersonenhaushalt;
75 m² bei einem Dreipersonenhaushalt;
85 m² bei einem Vierpersonenhaushalt;
zusätzlich 12 m² für jede weitere zum Haushalt gehörende Person.
(Wohnflächenobergrenzen nach Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Bln)
Falls Ihre Wohnung die für Sie zulässige Wohnungsgröße überschreitet, können Sie ebenfalls einen Wohnungswechsel oder einen Wohnungstausch in Erwägung ziehen (Siehe oben: „Haben Sie einen Wohnungswechsel oder einen Wohnungstausch in Erwägung gezogen?“).