Da zwischen uns und dem Untermieter keinerlei vertragliche Bindung besteht, besitzt er keinen Rechtsanspruch darauf, die Wohnung nach Ihrer Kündigung zu übernehmen. In jedem Fall sollten Sie jedoch sicherheitshalber vertraglich festlegen, dass die Untervermietung mit der Kündigung des Hauptmietvertrags automatisch beendet wird.