Leistbarkeitsversprechen – auch für mich?

Unser Leistbarkeitsversprechen setzt die Einhaltung der tabellarisch dargestellten Grenzen Ihres anrechenbaren Jahreseinkommens voraus. Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze, indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (E) und Kindern (K) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Beispiel: Ein Fünf-Personen-Haushalt, der zwei Erwachsene und drei Kinder beinhaltet, hat eine Jahreseinkommensgrenze von 69.960 €. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 € und für jedes weitere Kind um 10.120 €.

Haushalt ZusammensetzungNur ErwachseneEin Kind Zwei KinderDrei KinderVier Kinder
Ein-Personen-Haushalt26.400 € (1E)
Zwei-Personen-Haushalt39.600 € (2E)40.700 € (1E 1K)
Drei-Personen-Haushalt48.620 € (3E)49.720 € (2E 1K)50.820 € (1E 2K)
Vier-Personen-Haushalt57.640 € (4E)58.740 € (3E 1K)59.840 € (2E 2K)60.940 € (1E 3K)
Fünf-Personen-Haushalt66.660 € (5E)67.760 € (4E 1K)68.860 € (3E 2 K)69.960 € (2E 3K)71.060 € (1E 4K)

Ihr anrechenbares Einkommen können Sie hier berechnen: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs/wbsformular.shtml.
Maßgeblich ist der ermittelte Prozentwert.

Falls Ihr anrechenbares Einkommen diese Einkommensgrenze nicht überschreitet und Sie mehr als 27 % Ihres Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden, können Sie einen befristeten Mietnachlass auf Ihre Grundmiete beantragen.