Flure, Treppen und Treppenabsätze, Eingänge sowie Außenflächen sind Gemeinschaftsflächen. Das Abstellen persönlicher Gegenstände ist hier nicht erlaubt. Dabei geht es nicht allein um Ordnungsliebe: Die Gemeinschaftsflächen sind in der Regel auch Flucht- und Rettungswege, die im Ernstfall für Helfer und Bewohner sicher passierbar sein müssen. Deshalb dürfen hier weder Möbel, Schuhe, Fahrräder, Blumentöpfe oder Sportgeräte den Weg versperren noch Müllabfälle, Sperrgut oder Baumaterialien zwischengelagert werden.