Mein Partner/Mitbewohner möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Muss ich auch ausziehen, wenn er/sie aus dem gemeinsamen Mietverhältnis austritt?

Nein, darum müssen sie sich keine Sorgen machen. Die Entlassung von einzelnen Mietvertragspartnern führt nicht zur Aufhebung des Mietverhältnisses. Haben zwei oder mehr Personen den Mietvertrag auf Mieterseite unterschrieben, können sie diesen in der Regel (Ausnahme Scheidung) auch nur gemeinsam kündigen. Alle Mieter müssen die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllen und haften insbesondere grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den vereinbarten Mietzins, bis alle beteiligten Parteien – Mieter und Vermieter – die Beendigung des Mietverhältnisses erklären.