Gemäß § 558 BGB haben wir Anspruch auf Ihre Zustimmung zur geltend gemachten Mieterhöhung, sofern Sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegt (siehe folgenden Klappentext).
Bitte stimmen Sie der Mieterhöhung fristgerecht zu, um ein kostspieliges Klageverfahren zu vermeiden.